Skip to content
Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Bin ich obligatorisch in der Pensionskasse versichert?

Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch? Neben AHV, IV und Krankenkasse gehört für die meisten Arbeitnehmenden auch die Pensionskasse (BVG) dazu. Ob Sie in der beruflichen Vorsorge versichert sein müssen, hängt von Kriterien wie Alter, Lohn und Anstellungsart ab. Wir zeigen Ihnen einfach und klar, was für Sie gilt.

Der schnelle Check: Sind Sie versicherungspflichtig?

Finden Sie mit drei kurzen Fragen heraus, ob Sie die grundlegenden Kriterien für die obligatorische Versicherung in der Pensionskasse (BVG) erfüllen:

  • Alter & Lohn: Sind Sie über 17 Jahre alt und verdienen bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22’680 pro Jahr (Eintrittsschwelle 2025)?
  • Anstellung: Ist Ihr Arbeitsvertrag unbefristet oder dauert er länger als drei Monate?
  • Haupterwerb: Handelt es sich um Ihre hauptsächliche Erwerbstätigkeit, für die Sie nicht bereits an anderer Stelle versichert sind?

Wenn Sie alle Fragen mit «Ja» beantworten, sind Sie in der Pensionskasse versicherungspflichtig.


Die Grundlagen der obligatorischen Versicherung

In der Schweiz bildet ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen die Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit. Die bekanntesten sind die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Krankenversicherung. Für Arbeitnehmende kommt ein weiterer wichtiger Baustein hinzu: die berufliche Vorsorge, besser bekannt als Pensionskasse oder BVG. Sie ist die 2. Säule im Schweizer Vorsorgesystem und sichert Sie im Alter sowie bei Invalidität und Tod ab.


Die Kriterien für die BVG-Pflicht im Detail

Ob Sie der obligatorischen Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge unterliegen, hängt von mehreren Faktoren ab. Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, Sie bei der Pensionskasse anzumelden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Alter: Die Versicherungspflicht beginnt in zwei Schritten:
    • Ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag: Sie sind für die Risiken Invalidität und Tod versichert.
    • Ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag: Sie beginnen zusätzlich mit dem Sparen für Ihre Altersrente.
  • AHV-pflichtiger Lohn: Ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber übersteigt die gesetzliche Eintrittsschwelle von CHF 22’680 (Stand 2025).
  • Anstellungsdauer: Ihr Arbeitsvertrag ist unbefristet oder für eine Dauer von mehr als drei Monaten abgeschlossen.
  • Haupterwerb: Sie sind nicht bereits für eine andere Haupterwerbstätigkeit obligatorisch versichert.

TIPP


Sie sind unsicher, ob frühere Pensionskassengelder vollständig an Ihre aktuelle Vorsorgeeinrichtung überwiesen wurden? Die Zentralstelle 2. Säule hilft Ihnen bei der Suche nach vergessenen Vorsorgeguthaben.



Spezialfälle aus der Praxis: Teilzeit und mehrere Jobs

Nicht immer ist die Situation auf den ersten Blick klar. Hier zwei typische Beispiele:

  • Beispiel 1: Teilzeitarbeit
    Frau Muster (32) arbeitet in einem 50%-Pensum und verdient dabei CHF 21'500 pro Jahr. Da ihr Lohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 22’680 liegt, ist sie über diesen Arbeitgeber nicht obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
  • Beispiel 2: Mehrere Arbeitgeber
    Herr Beispiel (45) hat zwei Teilzeitjobs. Bei Arbeitgeber A verdient er CHF 16'000, bei Arbeitgeber B CHF 19'000 pro Jahr. Da die Löhne für die BVG-Pflicht nicht automatisch zusammengerechnet werden, ist er bei keinem der beiden Arbeitgeber obligatorisch versichert. Er hat jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen, um Vorsorgelücken zu vermeiden.

Behalten Sie Ihre Vorsorge einfach im Blick

Der Wechsel einer Arbeitsstelle gehört zum Berufsleben dazu. Dabei ist es wichtig, dass Ihr angespartes Vorsorgeguthaben von Ihrer bisherigen Pensionskasse an die neue übertragen wird.

HINWEIS


Mit einem Online-Vorsorgeportal wie ePlix können Sie Ihre Vorsorgedaten jederzeit und in Echtzeit einsehen. So haben Sie stets den vollen Überblick. Alle Details zu Ihrer persönlichen Vorsorgesituation finden Sie zudem in Ihrem Vorsorgeausweis. Wie Sie dieses wichtige Dokument lesen, erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Vorsorgeausweis.

ePlix

Vorsorgeausweis


Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Versicherungspflicht oder Ihrer persönlichen Vorsorgesituation? Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie unkompliziert mit uns Kontakt auf.


Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Knowledge Center bereitgestellten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine verbindliche Auskunft dar, ersetzen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung und enthalten keine Empfehlung zum Abschluss, zur Änderung oder zur Beendigung von Verträgen.

Die Informationen werden mit der gebotenen Sorgfalt erstellt und regelmässig aktualisiert. Dennoch übernehmen die Gesellschaften der Tellco‑Gruppe keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Massgebend sind ausschliesslich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die anwendbaren Reglemente sowie die offiziellen Produkt- und Vertragsunterlagen, einschliesslich individueller Verträge und der Vorsorgepläne der jeweils zuständigen Gesellschaft.

Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Soweit gesetzlich zulässig, schliessen die Gesellschaften der Tellco‑Gruppe jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die Inhalte des Knowledge Centers entstehen. Im Übrigen gelten die allgemeinen rechtlichen Hinweise auf www.tellco.ch.