TELLCO PENSIONSKASSE
Für Arbeitnehmer: Wohneigentumsförderung
Formulare und Informationen
Möchten Sie Pensionskassengeld im Zusammenhang mit Wohneigentum verwenden?
Seit 1. Januar 1995 ist es möglich, Sparkapital aus der Pensionskasse für selbstbewohntes Wohneigentum zu beziehen oder zu verpfänden.
Wann können Sie Pensionskassengeld für Wohneigentum beziehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Pensionskassengeld für den Kauf, für die Rückzahlung eines Vorbezuges oder für die Verpfändung von Wohneigentum verwenden. Erfahren Sie dazu mehr im Merkblatt Wohneigentumsförderung (PDF).
Im Merkblatt erfahren Sie:
- Gesetzliche Grundlagen
- Verwendungszweck: Wohneigentum, Hypotheken, wertsteigernde Investitionen
- Voraussetzungen für Vorbezug und Verpfändung
- Spezielle Regelungen / Administratives: Altersbeschränkungen, Antragsverfahren
- Konsequenzen eines Vorbezugs: Auswirkungen auf Rente, Steuern, Rückzahlung
- Verpfändung: Vorteile, Pfandverträge, Steuerfreiheit
- Pfandverwertung: Steuern, Rückabwicklung von Einkäufen
Vorgehen
Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum
- Füllen Sie das Formular Antrag Vorbezug (WEF) (PDF) aus.
- Senden Sie uns das Formular per Post. Die Adresse finden Sie ebenfalls im Formular.
Hinweis: Alternativ finden Sie die Adresse im Adressblatt (PDF).
Übertrag oder Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentum
- Füllen Sie das Formular Übertrag/Rückzahlung Vorbezug für Wohneigentum (PDF) aus.
- Senden Sie uns das Formular per Post. Die Adresse finden Sie ebenfalls im Formular.
Hinweis: Alternativ finden Sie die Adresse im Adressblatt (PDF).
Verpfändung zur Wohneigentumsförderung:
- Füllen Sie das Formular Antrag auf Verpfändung (PDF) aus.
- Senden Sie uns das Formular per Post. Die Adresse finden Sie ebenfalls im Formular.
Hinweis: Alternativ finden Sie die Adresse im Adressblatt (PDF).
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne telefonisch für Sie da unter:
+41 58 442 50 00
Gerne können Sie uns auch schriftlich kontaktieren:
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