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TELLCO PENSIONSKASSE

Für Arbeitnehmer: Eintritt

Formulare und Informationen 

Was müssen Sie beim Eintritt in eine neue Stelle unternehmen? 

Die Anmeldung bei der Pensionskasse erfolgt durch Ihren Arbeitgeber. Falls Sie vor Ihrem Stellenantritt bereits in der 2. Säule versichert waren, muss das angesparte Vorsorgeguthaben von Ihrer bisherigen Pensionskasse an uns überwiesen werden.

Wer unterliegt der BVG-Pflicht?

  • Mitarbeitende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn beträgt mehr als CHF 22'680 (per 2025).
  • Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder dauert mehr als 3 Monate im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.
  • Mitarbeitende, die nicht bereits in einer anderen (Haupt-) Erwerbstätigkeit durch eine berufliche Vorsorge abgesichert sind.

Vorgehen Überweisung Pensionskassenguthaben

  1. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung bei der Tellco pk.
  2. Lassen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung von Ihrer bisherigen Pensionskasse an die Tellco pk übertragen. Füllen Sie dafür das Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung bei Stellenwechsel (PDF) aus. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur die oberen drei Felder (Vertragsnummer, Name & Vorname, Versicherten-Nr.) ausfüllen. Senden Sie dieses Formular zeitnah an Ihre damalige Pensionskasse.
  3. Registrieren Sie sich gleichzeitig auf ePlix.ch. Sie erhalten via ePlix vollen Zugriff auf Ihren Vorsorgeplan und –ausweis.
    Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier (ePlix– Helpdesk)

Suchen Sie Pensionskassen-guthaben?

Falls Sie ein früheres Altersguthaben suchen, können Sie hier nachforschen:

Haben Sie Fragen zum Thema Eintritt?

Wir sind gerne telefonisch für Sie da unter:  
+41 58 442 50 00

Gerne können Sie uns auch schriftlich kontaktieren: 

Kontakt aufnehmen

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