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TELLCO PENSIONSKASSE

Für Arbeitgeber: Eintritt

Formulare und Informationen

Was müssen Sie beim Eintritt neuer Mitarbeitenden unternehmen?

Bitte melden Sie uns alle BVG-pflichtigen Neueintritte innerhalb von 30 Tagen.

Wer unterliegt der BVG-Pflicht?

  • Mitarbeitende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn beträgt mehr als CHF 22'680.-
  • Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder dauert mehr als 3 Monate im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.
  • Mitarbeitende, die nicht bereits in einer anderen (Haupt-) Erwerbstätigkeit durch eine berufliche Vorsorge abgesichert sind

Vorgehen Anmeldung Neueintritte

Option 1 – einfach und schnell online:

  1. Melden Sie sich bei iTellco an: Weiter zu iTellco
  2. Füllen Sie das Anmeldeformular für den Eintritt Ihres neuen Mitarbeitenden aus.
    Hinweis: Sollte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter nicht zu 100% arbeitsfähig sein, bitten wir Sie, zusätzlich die Gesundheitserklärung (PDF) auszufüllen.

Option 2 – via Post / Mail: 

  1. Füllen Sie das Anmeldeformular (PDF) vollständig aus.
    Hinweis: Sollte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter nicht zu 100% arbeitsfähig sein, bitten wir Sie, zusätzlich die Gesundheitserklärung (PDF) auszufüllen.
  2. Senden Sie uns alle Formulare per Post. Die Adresse finden Sie ebenfalls im Formular.
    Hinweis: Alternativ finden Sie die Adresse im Adressblatt (PDF).

Suchen Sie Pensionskassen-guthaben?

Falls Ihre Mitarbeitenden ein früheres Altersguthaben suchen, können sie hier nachforschen:

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne telefonisch für Sie da unter:  
+41 58 442 50 00

Gerne können Sie uns auch schriftlich kontaktieren: 

Kontakt aufnehmen

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