TELLCO PENSIONSKASSE
Für Arbeitgeber: Eintritt
Formulare und Informationen
Was müssen Sie beim Eintritt neuer Mitarbeitenden unternehmen?
Bitte melden Sie uns alle BVG-pflichtigen Neueintritte innerhalb von 30 Tagen.
Wer unterliegt der BVG-Pflicht?
- Mitarbeitende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben
- Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn beträgt mehr als CHF 22'680.-
- Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder dauert mehr als 3 Monate im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags.
- Mitarbeitende, die nicht bereits in einer anderen (Haupt-) Erwerbstätigkeit durch eine berufliche Vorsorge abgesichert sind
Vorgehen Anmeldung Neueintritte
Option 1 – einfach und schnell online:
- Melden Sie sich bei iTellco an: Weiter zu iTellco
- Füllen Sie das Anmeldeformular für den Eintritt Ihres neuen Mitarbeitenden aus.
Hinweis: Sollte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter nicht zu 100% arbeitsfähig sein, bitten wir Sie, zusätzlich die Gesundheitserklärung (PDF) auszufüllen.
Option 2 – via Post / Mail:
- Füllen Sie das Anmeldeformular (PDF) vollständig aus.
Hinweis: Sollte Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter nicht zu 100% arbeitsfähig sein, bitten wir Sie, zusätzlich die Gesundheitserklärung (PDF) auszufüllen. - Senden Sie uns alle Formulare per Post. Die Adresse finden Sie ebenfalls im Formular.
Hinweis: Alternativ finden Sie die Adresse im Adressblatt (PDF).
Suchen Sie Pensionskassen-guthaben?
Falls Ihre Mitarbeitenden ein früheres Altersguthaben suchen, können sie hier nachforschen:
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne telefonisch für Sie da unter:
+41 58 442 50 00
Gerne können Sie uns auch schriftlich kontaktieren:
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