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TELLCO PENSIONSKASSE

Für Arbeitgeber: Auslandsmitarbeitende

Alle Formulare und Informationen zum Thema Auslandsmitarbeitende für Arbeitgeber.

Beschäftigen Sie Mitarbeitende aus dem Ausland?

Was Sie dazu beachten müssen, das Wichtigste zur Quellensteuer sowie rechtliche Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.

Merkblatt Quellensteuer und Vorsorgeleistungen

Merkblatt Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen (PDF)

Im Merkblatt finden Sie folgende Informationen: 

  • Welche Leistungen quellensteuerpflichtig sind
  • Wie eine Rückerstattung der Quellensteuer beantragt werden kann
  • Worauf bei Ersatzeinkünften wie Invalidenrenten zu achten ist

Wer ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig? 

Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C: Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dazu gehören Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung), Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung) oder Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung). 

Hinweis zur Quellensteuer 

Die Quellensteuer wird auf Kapital- und Rentenzahlungen aus der Schweiz erhoben, insbesondere bei Überweisungen ins Ausland. Dazu zählen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (z. B. Pensionskassenkapital, Altersrenten, Invalidenrenten) sowie Auszahlungen aus der Säule 3a. Genauere Informationen, auch zur Rückerstattung der Quellensteuer, finden Sie im Merkblatt Quellensteuer und Vorsorgeleistungen.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an unter: +41 58 442 50 00

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