TELLCO PENSIONSKASSE
Für Arbeitgeber: Auslandsmitarbeitende
Alle Formulare und Informationen zum Thema Auslandsmitarbeitende für Arbeitgeber.
Beschäftigen Sie Mitarbeitende aus dem Ausland?
Was Sie dazu beachten müssen, das Wichtigste zur Quellensteuer sowie rechtliche Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.
Merkblatt Quellensteuer und Vorsorgeleistungen
Merkblatt Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen (PDF)
Im Merkblatt finden Sie folgende Informationen:
- Welche Leistungen quellensteuerpflichtig sind
- Wie eine Rückerstattung der Quellensteuer beantragt werden kann
- Worauf bei Ersatzeinkünften wie Invalidenrenten zu achten ist
Wer ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig?
Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C: Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dazu gehören Personen mit Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung), Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung) oder Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung).
Hinweis zur Quellensteuer
Die Quellensteuer wird auf Kapital- und Rentenzahlungen aus der Schweiz erhoben, insbesondere bei Überweisungen ins Ausland. Dazu zählen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (z. B. Pensionskassenkapital, Altersrenten, Invalidenrenten) sowie Auszahlungen aus der Säule 3a. Genauere Informationen, auch zur Rückerstattung der Quellensteuer, finden Sie im Merkblatt Quellensteuer und Vorsorgeleistungen.
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