Was ist der Unterschied: obligatorische & überobligatorische Beiträge?
In der beruflichen Vorsorge gibt es obligatorische und überobligatorische Beiträge. Der obligatorische Teil sichert die gesetzliche Grundversorgung. Überobligatorische Beiträge ermöglichen Ihnen und Ihren Mitarbeitenden höhere Leistungen und mehr Gestaltungsspielraum für die Zukunft. Das Verständnis dieses Unterschieds hilft Ihnen, die Vorsorge bewusst zu gestalten.
Das Fundament: Obligatorische Beiträge (BVG-Minimum)
Die obligatorische Vorsorge ist das gesetzlich vorgeschriebene Fundament der 2. Säule. Sie basiert auf dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Alle Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn von mind. CHF 22'680 (Stand 2025) sind obligatorisch versichert.
Diese Beiträge decken die gesetzlichen Mindestleistungen für Alter, Tod und Invalidität ab. Die Konditionen dafür werden vom Bundesrat festgelegt. Damit wird eine einheitliche und sichere Grundversorgung für alle gewährleistet.
TIPP
Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Mindestzinssatz: Der vom Bundesrat festgelegte minimale Zins, mit dem Ihr obligatorisches Altersguthaben jährlich verzinst werden muss.
- Umwandlungssatz: Der gesetzlich definierte Prozentsatz, mit dem Ihr angespartes Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Rente umgerechnet wird.
Mehr Leistung, mehr Gestaltungsspielraum:
Überobligatorische Beiträge
Viele Vorsorgepläne gehen über das gesetzliche Minimum hinaus und bieten mit überobligatorischen Beiträgen eine umfassendere Vorsorge. Diese zusätzlichen Leistungen verbessern die Vorsorgesituation der Versicherten.
Überobligatorische Leistungen entstehen, wenn:
- Lohnanteile über dem Maximum von CHF 90’720 versichert werden.
- Die Sparbeiträge höher sind als gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Pensionskasse eine höhere Verzinsung als den Mindestzinssatz gewährt.
Im Gegensatz zum Obligatorium können Pensionskassen die Konditionen für den überobligatorischen Teil flexibler gestalten. Das ermöglicht höhere Altersrenten und einen besseren Schutz bei Invalidität oder im Todesfall.
Ein praktisches Beispiel
Eine einfache Gegenüberstellung zeigt den Unterschied deutlich:
| Merkmal | Obligatorischer Teil | Überobligatorischer Teil |
|
Grundlage |
Gesetzlich (BVG) |
Reglement der Pensionskasse |
|
Versicherter Lohn |
Lohnanteile von CHF 22’680 bis CHF 90’720 |
Lohnanteile über CHF 90’720 und/oder höhere Sparbeiträge |
|
Leistungen |
Gesetzlich definierte Mindestleistungen |
Umfassendere Leistungen möglich |
|
Konditionen |
Vom Bundesrat zentral festgelegt |
Von der jeweiligen Pensionskasse bestimmt |
|
Flexibilität |
Gering |
Hoch, je nach Vorsorgeplan |
Das Ergebnis: Durch die überobligatorische Lösung fliessen im Beispiel jährlich über CHF 2’000 mehr in die Altersvorsorge, was die zukünftige Rente spürbar erhöht.
Die Unterschiede im direkten Vergleich
HINWEIS
Wie wird Ihr Guthaben verwaltet?
Pensionskassen verwalten das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedlich. Bei der Split-Methode werden beide Töpfe getrennt geführt, was maximale Transparenz bietet. Bei der umhüllenden Methode werden sie zusammengelegt. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, welche Methode zur Anwendung kommt.
So optimieren Sie Ihre Vorsorge
Für Versicherte:
- Vorsorgeausweis prüfen: Analysieren Sie Ihren aktuellen Vorsorgeausweis. Wie hoch ist der überobligatorische Anteil?
- Reglement konsultieren: Informieren Sie sich über die genauen Konditionen (z.B. Verzinsung, Umwandlungssatz) im Reglement Ihrer Pensionskasse.
- Beratung nutzen: Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse für eine persönliche Beratung.
Für Unternehmen:
- Vorsorgeplan analysieren: Prüfen Sie, ob Ihr aktueller Vorsorgeplan die Unternehmensziele (z.B. als attraktiver Arbeitgeber) noch erfüllt.
- Kosten-Nutzen-Vergleich: Vergleichen Sie die Kosten für höhere Beiträge mit dem Nutzen für Ihre Mitarbeitenden (höhere Rente, bessere Absicherung).
- Lösung optimieren: Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie Ihre Vorsorgelösung gezielt verbessern können.
Ihre Vorsorge bei Tellco
Bei Tellco legen wir Wert auf Transparenz. Alle Details zu Ihren persönlichen Leistungen, inklusive der Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium, finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis. Als versicherte Person haben Sie über das Portal ePlix jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Arbeitgeber können alle relevanten Informationen und Mutationen einfach und effizient über iTellco verwalten.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorgelösung oder möchten Sie eine Analyse Ihrer aktuellen Situation? Wir sind gerne für Sie da. Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf.
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