Was leistet die Pensionskasse bei Invalidität oder Todesfall?
Invalidität oder ein Todesfall sind einschneidende Ereignisse. In solchen Situationen bietet die berufliche Vorsorge Mitarbeitenden und deren Angehörigen finanzielle Sicherheit. Für Arbeitgeber sind klare Prozesse und Unterstützung entscheidend. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Leistungen und Abläufe bei der Tellco pk auf.
Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt, sichert Mitarbeitende nicht nur im Alter ab, sondern auch bei Invalidität und im Todesfall. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die geltenden Leistungen und die korrekten Abläufe zu kennen. Die Tellco pk unterstützt dabei, die Verantwortung wahrzunehmen und den administrativen Aufwand gering zu halten.
Leistungen bei Invalidität: Finanzielle Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit
Wenn ein Mitarbeitender durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig wird, greifen die Leistungen der Pensionskasse.
Welche Leistungen werden erbracht?
- Invalidenrente: Sie gleicht den Lohnausfall aus. Die Höhe richtet sich nach dem IV-Grad: Bei einem Grad von 70 % oder mehr wird eine volle Rente ausbezahlt. Bei Teilinvalidität wird die Rente anteilsmässig gewährt.
- Invaliden-Kinderrente: Zusätzlich zur Invalidenrente wird für jedes anspruchsberechtigte Kind eine Kinderrente ausgerichtet.
- Beitragsbefreiung: Der Mitarbeitende und der Arbeitgeber werden von der Beitragszahlung befreit. Der Vorsorgeschutz und die Altersvorsorge laufen jedoch weiter.
Voraussetzung für den Anspruch ist eine von der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anerkannte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 %.
Vorgehen für Arbeitgeber: Absenz digital melden
Eine frühzeitige Meldung ist entscheidend. Arbeitsunfähigkeiten, die länger als 60 Tage dauern, können einfach und digital über das Online-Tool eAbsence gemeldet werden.
TIPP
Die digitale Meldung über eAbsence reduziert den administrativen Aufwand. Zudem ermöglicht sie uns, frühzeitig mit unserem professionellen Case Management zu unterstützen, was die Wiedereingliederung fördert und langfristige Kosten senkt.
Leistungen im Todesfall: Absicherung für die Hinterbliebenen
Verstirbt ein versicherter Mitarbeitender, sichern die Leistungen der Pensionskasse die Hinterbliebenen finanziell ab.
Wer hat Anspruch auf welche Leistungen?
Die Anspruchsberechtigung ist klar geregelt. Die Rentenhöhe entspricht in der Regel einem Prozentsatz der versicherten Invalidenrente.
- Ehepartner und eingetragene Partner: Erhalten eine Witwen- oder Witwerrente.
- Kinder: Erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung).
- Lebenspartner: Können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anspruchsberechtigt sein (z. B. eine mindestens fünfjährige Lebensgemeinschaft).
- Todesfallkapital: Sind keine rentenberechtigten Personen vorhanden, wird das vorhandene Altersguthaben als einmaliges Kapital an die begünstigten Personen gemäss Reglement ausbezahlt.
Vorgehen für Arbeitgeber: Todesfall melden
Um im Trauerfall eine rasche und unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten, muss der Todesfall umgehend gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular "Meldung Todesfall" finden Sie direkt im Download-Center. Dies stellt sicher, dass die Leistungsprüfung für die Hinterbliebenen schnellstmöglich eingeleitet werden kann.
Koordination mit anderen Sozialversicherungen
Die Leistungen der Pensionskasse werden mit anderen Sozialversicherungen (IV, Unfallversicherung, Militärversicherung) koordiniert. So wird sichergestellt, dass die gesamten finanziellen Leistungen 90 % des mutmasslich entgangenen Lohnes nicht übersteigen. Diese Abstimmung verhindert eine Überentschädigung und sorgt für ein stabiles System.
HINWEIS
Bei spezifischen Fragen zu einem Vorsorgeplan oder einem konkreten Fall unterstützen unsere Experten kompetent und entlasten administrativ.
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