18.08.2020 |
Selbstständigkeit bedeutet Freiheit. Dies gilt auch für die Altersvorsorge. Während für Arbeitnehmende im Angestelltenverhältnis Beiträge an die 1. und 2. Säule obligatorisch sind, besteht bei Selbstständigen nur für Beiträge an die 1. Säule eine gesetzliche Vorschrift. Die Vorsorge in der 2. Säule zu vernachlässigen, kann aber riskant sein und sich langfristig negativ auswirken.