Viele Erwerbstätige zahlen erst gegen Ende des Jahres in die Säule 3a ein. Dies geschieht oft aus Gewohnheit oder weil sie ihre finanzielle Situation bis dahin besser einschätzen können. Mit der neuen Möglichkeit, Beiträge nachträglich einzuzahlen, wird Vorsorge jedoch deutlich strategischer. Neben mehr Flexibilität gewinnt insbesondere der Zeitpunkt der Einzahlung an Bedeutung.
Der folgende Überblick zeigt, wie die neue Regelung funktioniert, welche Vorteile sie bietet und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind.
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Was bedeutet die nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a?
Mit der neuen Regelung können nicht ausgeschöpfte 3a-Jahresbeiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Betroffen sind Jahre, in denen der gesetzliche Maximalbetrag nicht oder nur teilweise genutzt wurde – etwa aufgrund von Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen, schwankendem Einkommen oder einem späteren Einstieg in die Säule 3a.
Diese Beiträge gelten künftig nicht mehr als definitiv verloren, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Mehr Flexibilität in der Vorsorgeplanung: Nicht ausgeschöpfte 3a-Jahresbeiträge können über mehrere Jahre hinweg nachgeholt werden. Das schafft zusätzlichen Handlungsspielraum für Personen mitunregelmässigem Erwerbsverlauf.
- Planung statt Zeitdruck: Wer den jährlichen Maximalbetrag früh einzahlt, erfüllt eine zentrale Voraussetzung für spätere Nachzahlungen. Die Vorsorgeplanung wird damitweniger von kurzfristigen Entscheidungen am Jahresende geprägt.
- Doppelter Effekt bei früher Einzahlung: Nachträgliche Einzahlungen sind im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Erfolgt die Einzahlung früh, profitiert das Kapital zudem länger vom Zinseszinseffekt.
Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten
- Zeitlicher Anwendungsbereich: Die neue Regelung gilt ab dem Steuerjahr 2026 und betrifft Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025. Frühere Jahre können im Jahr 2026 nicht nachträglich berücksichtigt werden.
- Rückwirkender Zeitraum: Nachzahlungen sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren möglich. Eine im Jahr 2025 entstandene Beitragslücke kann somit bis spätestens Ende 2035 geschlossen werden.
- Persönliche Voraussetzungen: Erforderlich ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Lückenjahr als auch im Jahr der Nachzahlung. Zudem muss im Jahr der Nachzahlung der jeweilige jährliche Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt werden.
- Höhe der möglichen Nachzahlung: Nachzahlbar ist jeweils die Differenz zwischen dem effektiv einbezahlten Betrag und demgesetzlichen Maximalbeitrag des betreffenden Jahres (für 2025 und 2026 liegt der Maximalbetrag bei CHF 7’258). Die Höhe dieses Maximalbetrags hängt davon ab, ob eine Pensionskasse besteht, weshalb unterschiedliche Grenzen für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende gelten.
- Steuerliche Behandlung: Nachträgliche Einzahlungen können im Jahr der Einzahlung vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Eine rückwirkende Steuerkorrektur für frühere Jahre ist nicht vorgesehen.
Hinweis für quellensteuerpflichtige Personen: Bei Personen, die der Quellensteuer unterliegen, entfaltet der Steuerabzug aus einer nachträglichen Einzahlung grundsätzlich nur dann Wirkung, wenn im betreffenden Jahr eine ordentliche nachträgliche Veranlagung (NOV) beantragt oder durchgeführt wird. Ohne ordentliche Veranlagung kann der steuerliche Vorteil aus der Einzahlung unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Steuersituation mit Ihrem Steuerberater ist daher empfehlenswert.
Höhere Flexibilität
Die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung erhöht die Flexibilität der Säule 3a deutlich. Gleichzeitig wird klar, dass eine frühzeitige Einzahlung im laufenden Jahr an Bedeutung gewinnt: Sie schafft Planungssicherheit, erhält zukünftige Handlungsoptionen und maximiert den langfristigen Nutzen der Vorsorge.
Die Säule 3a entwickelt sich damit von einer reinen Jahresend-Massnahme zu einem strategischen Instrument der langfristigen Finanz- und Steuerplanung.