In der Schweiz ist Teilzeitarbeit weit verbreitet. Besonders Frauen entscheiden sich oft für reduzierte Pensen, um Familie, Beruf und andere Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. Laut Bundesamt für Statistik arbeiten rund 60% der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, bei den Männern sind es lediglich 20%.
Auf den ersten Blick mag dieses Arbeitsmodell flexibel und praktisch erscheinen. Doch in Bezug auf die Altersvorsorge birgt es erhebliche Risiken – Vorsorgelücken, die sich im Alter deutlich bemerkbar machen.
Im Bild: Alain Grand, Fachleiter Vorsorge bei Tellco
Fakten, die nachdenklich stimmen
- Rentenunterschiede: Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Altersrente von Frauen bei CHF 36’108, während Männer CHF 52’488 erhielten. Das entspricht einem Gender Pension Gap von 31,2%. Damit bezeichnet man das Ungleichgewicht in der Altersvorsorge zwischen den Renten von Frauen und Männern.
- Koordinationsabzug: In der beruflichen Vorsorge wird vom Einkommen ein fixer Abzug von CHF 26’460 vorgenommen (Stand 2025). Für Teilzeitangestellte ist birgt das ein Risiko. Beispiel: Wer ein 50%-Pensum mit CHF 40’000 Jahreslohn arbeitet, versichert lediglich CHF13’540 – mit entsprechend tieferem Aufbau des Altersguthabens.
- Mehrfachbeschäftigung: Wer mehrere kleine Jobs kombiniert, ist nicht automatisch BVG-versichert. Wird die Eintrittsschwelle von aktuell CHF 22’680 pro Anstellung nicht erreicht, entfällt die Versicherungspflicht, selbst wenn das Gesamteinkommen über dem Schwellenwert liegt.
Handlungsspielräume
Teilzeitarbeit muss nicht zwangsläufig zur Vorsorgefalle werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende haben Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. So können Vorsorgelücken der Arbeitnehmenden reduziert und die finanzielle Absicherung im Alter verbessert werden. Welche konkreten Ansätze es gibt, erklärt Alain Grand, Fachleiter Vorsorge bei Tellco, in einem aktuellen Artikel der Finanz und Wirtschaft.
Jetzt lesen