Skip to content
17 Oktober 2022

BVG-Mindestzinssatz bleibt erneut bei 1%

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1%: Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 darüber informiert, dass in diesem Jahr auf eine Überprüfung des BVG-Mindestzinssatzes verzichtet wird.

Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat sich bereits im August 2022 für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% ausgesprochen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in einer Mitteilung vom Mittwoch, 12. Oktober 2022, dass trotz der aktuell schwierigen Situation an den Märkten eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1% gerechtfertigt ist.

Begründet wird dieser Entscheid unter anderem mit folgenden Entwicklungen:

  • Die Rendite der Bundesobligationen ist deutlich gestiegen
  • Die Aktien und Immobilien entwickelten sich 2021 positiv, es waren jedoch im aktuellen Jahr deutliche Rückschläge zu verzeichnen

Der BVG-Mindestzinssatz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen und wird deshalb eine Prüfung im Jahr 2023 vornehmen.

Unsere aktuellen Tellco pk Kennzahlen

Medienmitteilung des Bundesrates