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Kann ich mein Pensionskassenguthaben für Wohneigentum nutzen?

Ja, Sie können Ihr Pensionskassenguthaben für den Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen. Die Wohneigentumsförderung (WEF) des Bundes ermöglicht Ihnen dies über zwei Wege: den Vorbezug, bei dem Sie Kapital direkt entnehmen, oder die Verpfändung, bei der Ihr Guthaben als Sicherheit für eine Hypothek dient. Erfahren Sie hier, welche Option für Sie die Richtige ist und was Sie dabei beachten müssen.

Wohneigentum finanzieren: Ihre Möglichkeiten mit der Pensionskasse

Der Kauf oder Bau eines eigenen Hauses ist ein grosser Schritt, der eine solide Finanzierung erfordert. Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge – oft auch Pensionskasse oder BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) genannt – kann dabei eine wichtige Stütze sein. Das Gesetz zur Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht es Ihnen, diese Mittel für selbstbewohntes Wohneigentum einzusetzen. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege offen: der Vorbezug und die Verpfändung.


Vorbezug oder Verpfändung: Was passt zu Ihnen?

Die Entscheidung zwischen einem Vorbezug und einer Verpfändung hängt stark von Ihrer persönlichen finanziellen Situation und Ihrer Risikobereitschaft ab.

  • Ein Vorbezug bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Kapitals direkt aus der Pensionskasse entnehmen. Dies erhöht Ihr Eigenkapital, senkt die benötigte Hypothek und damit die monatlichen Zinskosten.
  • Eine Verpfändung hingegen nutzt Ihr Guthaben als Sicherheit für die Bank, wodurch Sie oft eine höhere Hypothek erhalten. Ihr Vorsorgekapital bleibt dabei unangetastet und wird weiter verzinst.

Ein konkretes Beispiel zum Vergleich

Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Immobilie für CHF 800'000 kaufen. Sie benötigen 20 % Eigenkapital (CHF 160'000). Mindestens 10 % des Kaufpreises (CHF 80'000) müssen dabei aus «harten Eigenmitteln» wie Ersparnissen stammen. Sie haben CHF 80'000 gespart und Ihr Pensionskassenguthaben beträgt CHF 80'000.

  • Mit einem Vorbezug: Sie beziehen die CHF 80'000 aus Ihrer Pensionskasse. Zusammen mit Ihren Ersparnissen haben Sie die benötigten CHF 160'000. Ihre Hypothek beträgt CHF 640'000. Ihr Pensionskassenguthaben sinkt jedoch um CHF 80'000, was Ihre zukünftige Rente reduziert.
  • Mit einer Verpfändung: Sie nutzen die CHF 80'000 als zusätzliche Sicherheit. Die Bank gewährt Ihnen deshalb eine höhere Hypothek von z.B. 90 % (CHF 720'000). Ihr Pensionskassenguthaben bleibt vollständig erhalten und wird weiter verzinst, aber Ihre monatliche Zinsbelastung ist höher.

Hier ein direkter Vergleich, der Ihnen die Entscheidung erleichtert:

Merkmal Vorbezug Verpfändung

Eigenkapital

Wird direkt erhöht

Dient als zusätzliche Sicherheit für die Bank

Hypothek

Fällt in der Regel tiefer aus

Fällt in der Regel höher aus

Vorsorgekapital

Wird reduziert, was zu tieferen Alters- und Risikoleistungen führt

Bleibt vollständig erhalten und wird weiter verzinst

Steuern

Der bezogene Betrag wird sofort zu einem reduzierten Satz besteuert

Keine Kapitalauszahlungssteuer. Das Guthaben zählt weiterhin zum Vermögen und die Hypothekarschulden können vollumfänglich vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.

Zinskosten

Geringere monatliche Belastung

Höhere monatliche Belastung

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Ihr Pensionskassenguthaben für Wohneigentum zu nutzen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Selbstnutzung: Die Immobilie muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
  • Zustimmung: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist die schriftliche Zustimmung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin erforderlich.
  • Fristen: Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich. Der letzte Bezug muss spätestens drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfolgen.
  • Mindestbetrag: Der Mindestbetrag für einen Vorbezug liegt bei CHF 20'000.
  • Altersgrenze: Bis zu Ihrem 50. Geburtstag können Sie Ihr gesamtes verfügbares Vorsorgeguthaben beziehen. Ab 50 ist der Bezug auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: das Guthaben, das Sie im Alter 50 hatten, oder die Hälfte Ihres aktuellen Vorsorgeguthabens.

TIPP


Detaillierte Informationen zu allen gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt Wohneigentumsförderung, das Ihnen im Tellco pk Download-Center zur Verfügung steht.


HINWEIS


Die steuerlichen Folgen können je nach Wohnkanton und persönlicher Situation variieren. Wir empfehlen, die Details mit einem Steuerberater zu klären.


Konsequenzen eines Vorbezugs verstehen

Ein Vorbezug bietet zwar unmittelbare Vorteile, führt aber zu einer Lücke in Ihrer Vorsorge. Da Ihr Guthaben für die Pension kleiner wird, fallen Ihre zukünftige Altersrente sowie allfällige Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall geringer aus. Es ist wichtig, diese Lücke zu kennen und idealerweise durch eine private Zusatzversicherung abzusichern oder durch spätere Rückzahlungen wieder zu schliessen.


Rückzahlung: So schliessen Sie die Vorsorgelücke

Ein Vorbezug ist nicht in Stein gemeisselt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den bezogenen Betrag ganz oder teilweise wieder in Ihre Pensionskasse einzuzahlen.

  • Freiwillige Rückzahlung: Sie können den Vorbezug jederzeit zurückzahlen (Mindestbetrag CHF 10'000). Dadurch stellen Sie Ihre ursprünglichen Vorsorgeleistungen wieder her. Zudem können Sie die beim Bezug bezahlte Kapitalsteuer zurückfordern.
  • Verkauf der Immobilie: Wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den vorbezogenen Betrag an die Pensionskasse zurückzuerstatten.

Ihr Weg zum Eigenheim: So einfach geht's mit Tellco

  1. Anspruch prüfen: Starten Sie, indem Sie Ihren aktuellen Vorsorgeausweis in Ihrem ePlix-Portal prüfen. Dort sehen Sie genau, welcher Betrag Ihnen zur Verfügung steht.
  2. Antrag vorbereiten: Füllen Sie das entsprechende Formular aus. Sowohl der Antrag Vorbezug (WEF) als auch der Antrag auf Verpfändung stehen Ihnen in unserem Download-Center zur Verfügung.
  3. Antrag einreichen: Senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post zu.

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Klären Sie offene Fragen direkt mit unseren Vorsorge-Experten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die beste Entscheidung für Ihr zukünftiges Zuhause zu treffen. Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch über unser Kontaktformular.


Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Knowledge Center bereitgestellten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine verbindliche Auskunft dar, ersetzen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung und enthalten keine Empfehlung zum Abschluss, zur Änderung oder zur Beendigung von Verträgen.

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