Was zahlt die Pensionskasse bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei einer durch die IV anerkannten Arbeitsunfähigkeit sichert Sie Ihre Pensionskasse finanziell ab. Sie erhalten eine Invalidenrente, bei Bedarf Invaliden-Kinderrenten und werden von den Beitragszahlungen befreit, damit Ihr Altersguthaben weiter wächst. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Leistungen und die nächsten Schritte einfach und klar.
Was zahlt die Pensionskasse bei Arbeitsunfähigkeit?
Eine gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit ist eine grosse Belastung. In dieser anspruchsvollen Situation möchten wir Ihnen Sicherheit geben. Hier erfahren Sie im Detail, welche Voraussetzungen gelten und wie sich Ihre Leistungen zusammensetzen.
Voraussetzungen für Leistungen aus der Pensionskasse
Der Anspruch auf Leistungen aus der beruflichen Vorsorge ist eng mit der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) verknüpft. Die grundlegende Voraussetzung ist, dass die IV bei Ihnen eine Invalidität von mindestens 40 % anerkennt. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt, an dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, bei einer Pensionskasse versichert gewesen sein.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sichert Sie Ihre Pensionskasse mit folgenden Leistungen ab:
- Invalidenrente: Dies ist die zentrale Leistung. Sie erhalten eine monatliche Rente, die Ihnen hilft, den Lohnausfall zu kompensieren und Ihren Lebensstandard so weit wie möglich zu sichern.
- Invaliden-Kinderrente: Haben Sie Kinder, die gesetzlich anspruchsberechtigt sind? Dann erhalten Sie für jedes Kind zusätzlich eine Rente. Anspruch haben Kinder bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens bis zum 25. Geburtstag). Diese Leistung hilft Ihnen, die finanzielle Verantwortung für Ihre Familie auch während der Arbeitsunfähigkeit zu tragen.
- Beitragsbefreiung: Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Sie und Ihr Arbeitgeber keine Sparbeiträge mehr zahlen müssen. Wir schreiben Ihnen die Beiträge dennoch weiterhin gut, als ob Sie normal weiterarbeiten würden. So wächst Ihr Altersguthaben ohne Unterbruch weiter und es entstehen keine Vorsorgelücken für Ihre Pensionierung.
Wie wird die Höhe der Rente berechnet?
Die Höhe Ihrer Invalidenrente hängt von Ihrem Vorsorgeplan ab. Die Grundlage ist Ihr „rechnerisches Altersguthaben“. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt: Wir nehmen Ihr bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit angespartes Guthaben und zählen die zukünftigen Sparbeiträge, die Sie bis zur Pensionierung noch eingezahlt hätten, hinzu (ohne Zinsen).
Ein einfaches Beispiel:
- Ihr aktuelles Altersguthaben: CHF 150'000
- Zukünftige Sparbeiträge bis zur Pensionierung: CHF 100'000
- Rechnerisches Altersguthaben: CHF 250'000
Aus diesem Betrag wird Ihre jährliche Rente berechnet. Die definitive Höhe hängt zusätzlich vom Invaliditätsgrad ab, den die IV festlegt.
TIPP
Konkrete Zahlen direkt im ePlix prüfen: Ihre persönlichen, voraussichtlichen Leistungen bei Invalidität sind auf Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt. Sehen Sie sich Ihre Zahlen direkt in unserem Online-Portal an. Das gibt Ihnen eine klare Vorstellung.
Was sind die nächsten Schritte?
Ein transparenter Prozess ist uns wichtig. Die folgenden Schritte geben Ihnen Orientierung:
Die ersten Schritte
- Schritt 1: Arbeitgeber informieren: Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit so früh wie möglich Ihrem Arbeitgeber. Er leitet die Meldung an uns und andere Versicherungen weiter.
- Schritt 2: Bei der IV anmelden: Die Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) ist zentral, da deren Entscheid die Grundlage für unsere Leistungsprüfung ist. Dies geschieht in der Regel über Ihren Arbeitgeber oder die Krankentaggeldversicherung.
- Schritt 3: Uns die Koordination überlassen: Sobald wir informiert sind, begleitet Sie unser Case Management. Damit wir Sie bestmöglich unterstützen und die aufwändige Koordination mit Ärzten und Versicherungen für Sie übernehmen können, benötigen wir eine Vollmacht. Diese erlaubt es uns, in Ihrem Namen zu handeln und den Prozess für Sie zu vereinfachen – selbstverständlich unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.
HINWEIS
Geduld ist gefragt: Der Prozess, insbesondere die Abklärungen durch die IV, kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir halten Sie währenddessen auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Eine Arbeitsunfähigkeit wirft viele Fragen auf. Zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen, wenn Sie persönliche Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.
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