Auswanderung (Nicht-EU/EFTA): Was mit Ihrem Pensionskassenguthaben geschieht
Planen Sie, die Schweiz in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA zu verlassen? Dann können Sie die Barauszahlung Ihres gesamten Pensionskassenguthabens beantragen. Erfahren Sie hier alles über die Voraussetzungen, den genauen Ablauf und was Sie bezüglich der Quellensteuer und Ihrer Eigenverantwortung beachten müssen.
Auswandern ausserhalb der EU/EFTA: Ihr Vorsorgeguthaben
Ein Umzug ins Ausland ist ein grosser Schritt, der auch finanzielle Planung erfordert. Wenn Ihr neues Zuhause ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder der EFTA-Staaten liegt, können Sie sich Ihr gesamtes angespartes Pensionskassenkapital auszahlen lassen. Im Gegensatz zu einem Wegzug in ein EU-/EFTA-Land, bei dem oft nur der überobligatorische Teil bezogen werden kann, steht Ihnen hier das gesamte Guthaben zur Verfügung. Dies verschafft Ihnen finanzielle Flexibilität für Ihren Neustart.
Der Prozess zur Barauszahlung: Schritt für Schritt
Wir bei Tellco möchten Ihnen den Prozess so unkompliziert wie möglich gestalten.
Der Prozess in drei Schritten
- Antrag stellen: Füllen Sie das Formular „Antrag zur Auszahlung / Weitervergütung“ aus. Sie finden es in unserem Download-Center.
- Dokumente zusammenstellen: Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Eine detaillierte Übersicht finden Sie direkt im Anschluss.
- Antrag einreichen: Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen per Post zu. Nach erfolgreicher Prüfung überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben.
Diese Dokumente benötigen Sie
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Nr. 6054)
- Beglaubigte Unterschrift des Ehepartners oder eingetragenen Partners (falls zutreffend)
- Kopie eines gültigen Ausweises (Pass oder ID)
- Abmeldebestätigung Ihrer Schweizer Wohngemeinde
- Genaue Angaben zum Bankkonto für die Überweisung
Die Quellensteuer: Was Sie wissen sollten
Bei einer Kapitalauszahlung wird eine sogenannte Quellensteuer fällig, die direkt von Ihrem Guthaben abgezogen wird.
Ein Zahlenbeispiel zur Quellensteuer
Stellen Sie sich vor, Ihr angespartes Pensionskassenguthaben beträgt CHF 200’000. Da die Tellco pk ihren Sitz im Kanton Schwyz hat, profitieren Sie von einem der tiefsten Steuersätze der Schweiz. Bei einem Kapitalbezug in dieser Höhe könnte die Quellensteuer beispielsweise rund CHF 10’200 betragen. Ihr Netto-Auszahlungsbetrag wäre somit CHF 189’800.
HINWEIS
Dies ist ein vereinfachtes, unverbindliches Beispiel. Der genaue Steuersatz hängt von der Höhe Ihres Guthabens und den kantonalen Bestimmungen ab.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Merkblatt „Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen“ im Download-Center. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnsitzland können Sie die bezahlte Quellensteuer möglicherweise zurückfordern.
Langfristige Folgen des Kapitalbezugs
Eine Barauszahlung bietet finanzielle Freiheit, bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Bedenken Sie die langfristigen Konsequenzen:
- Verlust des Vorsorgeschutzes: Mit dem Kapitalbezug erlischt Ihr Anspruch auf die lebenslangen Rentenleistungen der Pensionskasse. Auch der Versicherungsschutz bei Invalidität oder Tod für Ihre Angehörigen entfällt.
- Eigenverantwortung: Sie sind nach der Auszahlung selbst für die Anlage und Verwaltung Ihres Kapitals verantwortlich. Themen wie Anlagerisiko, Inflation und die Sicherung Ihres Lebensstandards im Alter liegen in Ihrer Hand.
- Steuern im Zielland: Klären Sie ab, ob und wie Ihr neues Wohnsitzland das bezogene Kapital oder Erträge daraus besteuert.
Barauszahlung vs. Freizügigkeitskonto: Was passt zu Ihnen?
Anstatt einer sofortigen Auszahlung können Sie Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei Tellco überweisen. Hier ein Vergleich, der Ihnen bei der Entscheidung hilft:
Barauszahlung
- Vorteil: Sofortige finanzielle Flexibilität für Ihren Neustart im Ausland (z.B. für Immobilienerwerb, Geschäftsgründung).
- Nachteil: Vollständiger Verlust des Vorsorgeschutzes und volle Eigenverantwortung für die Geldanlage.
Freizügigkeitskonto
- Vorteil: Ihr Vorsorgekapital bleibt in der Schweiz sicher angelegt, wird weiter verzinst und behält seinen Vorsorgecharakter. Sie können es zu einem späteren Zeitpunkt beziehen.
- Nachteil: Das Geld ist nicht sofort frei verfügbar, sondern bleibt an die gesetzlichen Bestimmungen der beruflichen Vorsorge gebunden.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Auswanderung und Ihrem Pensionskassenguthaben? Eine gute Planung ist entscheidend. Unser Team ist gerne für Sie da und unterstützt Sie bei Ihren nächsten Schritten.
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