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Was passiert mit meiner Pensionskasse bei Selbstständigkeit?

Wenn Sie sich selbstständig machen, haben Sie drei Optionen für Ihr Pensionskassenguthaben: Sie können es als Startkapital beziehen, auf einem Freizügigkeitskonto parkieren oder die Vorsorge freiwillig weiterführen, indem Sie sich einer Pensionskasse anschliessen. Wir zeigen Ihnen einfach und verständlich auf, welche Option für Sie die richtige ist und was Sie dabei beachten müssen.

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine aufregende Zeit voller neuer Möglichkeiten. Gleichzeitig wirft er wichtige finanzielle Fragen auf, insbesondere zur Zukunft Ihrer beruflichen Vorsorge. Wir möchten Ihnen Klarheit verschaffen und zeigen Ihnen, welche Wege Ihnen für Ihr angespartes Pensionskassenguthaben offenstehen.


Ihre Optionen im Überblick

Wenn Sie Ihr Angestelltenverhältnis beenden, um sich selbstständig zu machen, müssen Sie entscheiden, wie Ihr bisheriges Vorsorgekapital verwaltet werden soll. Grundsätzlich haben Sie drei Hauptoptionen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten.


Option 1: Das Guthaben als Startkapital beziehen (Barauszahlung)

Sie können Ihr Pensionskassenguthaben bar beziehen und als Startkapital für Ihr Unternehmen nutzen.

Wann ist das möglich?

  • Sie müssen Ihre Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) anmelden und dürfen nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG), also der Pensionskasse für Angestellte, unterstehen.
  • Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist die schriftliche Zustimmung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin nötig.

So gehen Sie vor:

  1. AHV-Bestätigung einholen: Lassen Sie sich von Ihrer AHV-Ausgleichskasse die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bestätigen.
  2. Antrag stellen: Füllen Sie das Formular «Antrag zur Auszahlung / Weitervergütung» aus. Sie finden es auch im Tellco pk Download-Center.
  3. Dokumente einreichen: Senden Sie den Antrag zusammen mit der AHV-Bestätigung und ggf. der Zustimmung Ihres Partners an uns.

ACHTUNG


Vorsorgelücke und Steuern beachten

Eine Barauszahlung führt zu einer Lücke in Ihrer Altersvorsorge. Zudem ist der bezogene Betrag als einmalige Kapitalleistung steuerpflichtig. Beispiel: Bei einem Bezug von CHF 100'000.– kann die Steuer je nach Kanton und Gemeinde zwischen CHF 5'000.– und CHF 10'000.– betragen. Prüfen Sie diesen Schritt daher sorgfältig.


Option 2: Das Guthaben sicher parkieren (Freizügigkeitskonto)

Benötigen Sie das Kapital nicht für Ihr Geschäft, ist die Überweisung auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto die gängigste Lösung. Dabei wird Ihr Guthaben sicher auf einem speziellen Konto "geparkt", bis Sie es wieder in eine Pensionskasse einbringen oder für Ihre Pensionierung beziehen.

So gehen Sie vor:

  1. Konto eröffnen: Wählen Sie eine Freizügigkeitsstiftung und eröffnen Sie dort ein Konto.
  2. Überweisung beantragen: Teilen Sie uns die Kontoangaben Ihrer neuen Freizügigkeitsstiftung mit, damit wir Ihr Guthaben überweisen können.

Hinweis zur Quellensteuer: Bei einem späteren Kapitalbezug (z.B. bei Wegzug ins Ausland) wird eine Quellensteuer fällig. Deren Höhe richtet sich nach dem Sitz der Freizügigkeitsstiftung. Stiftungen im Kanton Schwyz, wie die von Tellco, haben einen der niedrigsten Steuersätze der Schweiz, was für Sie von Vorteil ist, unabhängig von Ihrem Wohnkanton.


TIPP


Flexibilität und Sicherheit

Ein Freizügigkeitskonto ist eine flexible und sichere Lösung, um Ihr Vorsorgeguthaben zu verwahren, bis Sie es wieder in eine Pensionskasse einbringen oder für Ihre Pensionierung nutzen. Gerne beraten wir Sie zu den vorteilhaften Konditionen der Tellco Freizügigkeitsstiftung.


Option 3: Die Vorsorge freiwillig weiterführen

Als selbstständig erwerbende Person sind Sie nicht mehr obligatorisch in der 2. Säule (der beruflichen Vorsorge) versichert. Sie können sich jedoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, um Ihren Vorsorgeschutz für Alter, Tod und Invalidität aufrechtzuerhalten und weiter Kapital anzusparen.

So gehen Sie vor:

  1. Anschluss prüfen: Klären Sie ab, ob Sie sich Ihrer bisherigen Pensionskasse weiterhin anschliessen können oder ob der Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes möglich ist.
  2. Offerte einholen: Kontaktieren Sie die gewünschte Pensionskasse für eine individuelle Offerte.
  3. Guthaben transferieren: Nach Vertragsabschluss wird Ihr bisheriges Guthaben in die neue Vorsorgelösung übertragen.

Die richtige Entscheidung treffen

Welcher Weg der beste für Sie ist, hängt von Ihrer persönlichen und geschäftlichen Situation ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung:

Option Ideal für Sie, wenn Wichtiger Hinweis

Barauszahlung

…Sie das Kapital dringend für den Geschäftsaufbau benötigen.

Führt zu einer Vorsorgelücke und ist steuerpflichtig.

Freizügigkeitskonto

…Sie das Kapital nicht sofort benötigen und sicher für Ihre Pensionierung anlegen möchten.

Ihr Altersguthaben ist geschützt, der Versicherungsschutz bei Tod oder Invalidität entfällt jedoch.

Freiwillige Versicherung

…Sie den vollen Vorsorgeschutz aufrechterhalten und weiter sparen möchten.

Erfordert regelmässige Beitragszahlungen.

 

Wir sind für Sie da

Die Planung Ihrer Vorsorge als selbstständige Person ist ein wichtiger Schritt. Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Situation besprechen? Wir helfen Ihnen gerne, die passende Lösung für Ihre finanzielle Zukunft zu finden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Rechtlicher Hinweis: Die in diesem Knowledge Center bereitgestellten Inhalte dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine verbindliche Auskunft dar, ersetzen keine rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige professionelle Beratung und enthalten keine Empfehlung zum Abschluss, zur Änderung oder zur Beendigung von Verträgen.

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