Wer ist in der Pensionskasse versichert?
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für die meisten Arbeitnehmenden in der Schweiz Pflicht. Sie ist Ihre finanzielle Absicherung für das Alter sowie bei Invalidität oder im Todesfall. Ob Sie versichert sein müssen, hängt von Ihrem Alter, Lohn und Arbeitsvertrag ab. Hier finden Sie die wichtigsten Kriterien einfach erklärt.
Die berufliche Vorsorge – auch 2. Säule oder Pensionskasse genannt – ist ein wichtiger Teil Ihrer finanziellen Sicherheit. Sie ergänzt die Leistungen der AHV/IV (1. Säule) und hilft Ihnen, Ihren Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu sichern. Wer genau in die Pensionskasse einzahlen muss, ist klar geregelt.
Bin ich versicherungspflichtig?
TIPP
Beantworten Sie die folgenden drei Fragen, um eine erste Einschätzung zu erhalten:
- Sind Sie mindestens 17 Jahre alt?
- Verdienen Sie mehr als CHF 22'680 pro Jahr (Stand 2025)?
- Ist Ihr Arbeitsvertrag unbefristet oder dauert er länger als drei Monate?
Wenn Sie alle Fragen mit «Ja» beantworten, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig.
Die 3 Kriterien im Detail
Ob Sie in der Pensionskasse versichert werden müssen, hängt von drei zentralen Punkten ab:
- Mindestalter: Die Versicherungspflicht für die Risiken Invalidität und Tod beginnt ab dem 1. Januar, nachdem Sie 17 Jahre alt geworden sind. Das Sparen für die eigentliche Altersrente startet zusätzlich ab dem 1. Januar nach Ihrem 24. Geburtstag.
- Mindestlohn: Ihr Jahreslohn muss über der gesetzlichen Mindestgrenze von CHF 22'680 liegen (Stand 2025). Liegt der Lohn darunter, besteht keine obligatorische Versicherung in der 2. Säule.
- Arbeitsverhältnis: Ihr Arbeitsvertrag ist unbefristet oder für eine Dauer von mehr als drei Monaten abgeschlossen. Die Versicherungspflicht beginnt auch bei mehreren aufeinanderfolgenden Anstellungen beim selben Arbeitgeber, wenn diese insgesamt länger als drei Monate dauern.
HINWEIS
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, ihre Mitarbeitenden korrekt anzumelden. Das Online-Portal hilft dabei, den administrativen Aufwand gering zu halten.
Wer ist nicht obligatorisch versichert?
Bestimmte Personengruppen sind von der obligatorischen Versicherungspflicht ausgenommen. Dazu gehören:
- Selbstständigerwerbende: Sie können sich jedoch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
- Personen mit befristeten Verträgen: Arbeitnehmende mit einem Arbeitsvertrag von maximal drei Monaten.
- Mitarbeitende im Nebenerwerb: Wenn bereits über eine Haupterwerbstätigkeit eine obligatorische Versicherung besteht.
- Personen mit Invalidenrente: Wer eine ganze Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bezieht.
Spezielle Arbeitssituationen
Im modernen Arbeitsleben gibt es viele flexible Modelle. Hier einige häufige Fälle im Überblick:
Mehrere Teilzeitjobs
Wenn Sie mehrere Teilzeitstellen haben, aber bei keinem einzelnen Arbeitgeber die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 pro Jahr erreichen, sind Sie nicht obligatorisch versichert.
Ein Beispiel: Sie haben einen Job mit einem Lohn von CHF 15'000 und einen zweiten mit CHF 10'000. Da keiner der beiden Löhne über der Grenze liegt, sind Sie nicht automatisch versichert. In einem solchen Fall kann eine freiwillige Versicherung sinnvoll sein, um Vorsorgelücken zu schliessen.
Arbeitslosigkeit
Beziehen Sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung, sind Sie durch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität versichert. In dieser Zeit werden jedoch keine Sparbeiträge für Ihre Altersvorsorge geleistet.
TIPP
Möchten Sie Ihre persönliche Vorsorgesituation jederzeit im Blick haben? Mit unserem digitalen Vorsorgeportal haben Sie transparenten Zugriff auf Ihre Daten und Ihren Vorsorgeausweis.
Eine gute Vorsorgelösung ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Zukunft. Es ist wichtig, die eigene Situation zu kennen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Haben Sie Ihre Situation geprüft und sind unsicher, was der nächste Schritt ist? Oder haben Sie als Arbeitgeber spezifische Fragen zur Anmeldung Ihrer Mitarbeitenden? Unser Team unterstützt Sie gerne mit klaren Antworten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
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