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Ist mein gesamter Lohn in der Pensionskasse versichert?

Nein, in der Regel ist nicht Ihr gesamter Bruttolohn in der Pensionskasse versichert. Das liegt am Schweizer 3-Säulen-System, bei dem die Pensionskasse (2. Säule) die Leistungen der AHV (1. Säule) ergänzt. Deshalb wird nur der sogenannte koordinierte Lohn versichert. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was das für Sie bedeutet.


Warum nicht der gesamte Lohn versichert ist – und das gute Gründe hat

Für das Verständnis Ihrer Altersvorsorge ist es zentral zu wissen, welcher Lohnanteil in der Pensionskasse versichert ist. Es ist nicht Ihr gesamter Jahreslohn, was jedoch kein Nachteil ist, sondern ein Kernprinzip des bewährten Schweizer 3-Säulen-Systems.


Der koordinierte Lohn: Das Herzstück Ihrer Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG), also die 2. Säule, baut auf den Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus der 1. Säule auf. Damit Lohnanteile nicht doppelt versichert werden, wird ein sogenannter Koordinationsabzug vom AHV-pflichtigen Jahreslohn abgezogen. Das Resultat ist der koordinierter Lohn – also der Betrag, auf dem Ihre Sparbeiträge für die Pensionskasse effektiv berechnet werden.

HINWEIS


Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

  • Koordinationsabzug: Ein gesetzlich festgelegter Betrag, der von Ihrem Jahreslohn abgezogen wird, da dieser Teil bereits durch die AHV (1. Säule) versichert ist.
  • Koordinierter Lohn: Der Lohnanteil, der nach dem Koordinationsabzug übrig bleibt und in der Pensionskasse versichert ist. Er bildet die Basis für Ihre Sparbeiträge.


Ein einfaches Rechenbeispiel

Stellen Sie sich vor, Ihr AHV-Jahreslohn beträgt CHF 85'000. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus (basierend auf den Werten für 2025):

  • Ihr Jahreslohn: CHF 85'000
  • - Gesetzlicher Koordinationsabzug: CHF 26'460
  • = Ihr versicherter Lohn (koordinierter Lohn): CHF 58'540

Ihre Sparbeiträge sowie die Ihres Arbeitgebers werden auf der Basis von CHF 58'540 berechnet. So ergänzt die Pensionskasse die Leistungen der AHV passgenau.


Die wichtigsten Eckwerte im Überblick

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert klare Grenzwerte, die für alle Pensionskassen gelten (Stand 2025):

Begriff Betrag (CHF) Kurzbeschreibung

Eintrittsschwelle

22'680

Mindest-Jahreslohn für die obligatorische Versicherung.

Koordinationsabzug

26'460

Wird vom Jahreslohn abgezogen (bereits durch AHV gedeckt).

BVG-Obergrenze

90'720

Lohnanteile darüber sind im Obligatorium nicht versichert.

Max. versicherter Lohn

64'260

Ergibt sich aus Obergrenze minus Koordinationsabzug.

Min. versicherter Lohn

3'780

Minimalbetrag, falls der koordinierte Lohn tiefer ausfällt.

 

Was bedeutet das für Ihre Vorsorge?

Dieses System stellt sicher, dass Sie eine solide und lückenlose Vorsorge aufbauen. Besonders bei Teilzeitarbeit ist es wichtig, die Regelung des versicherten Lohns zu verstehen. Ein fixer Koordinationsabzug kann hier die Sparbeiträge stark reduzieren. Einige Pensionskassen bieten Vorsorgelösungen an, bei denen der Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad angepasst wird. Dies kann insbesondere für Teilzeitmitarbeitende eine fairere und attraktivere Vorsorge sicherstellen.


Ihre nächsten Schritte: So erhalten Sie Klarheit

  1. Vorsorgeausweis konsultieren: Ihr wichtigstes Dokument ist der Vorsorgeausweis. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiss, wie hoch Ihr versicherter Lohn ist.
  2. Ihre Situation analysieren: Prüfen Sie, wie sich Ihr aktueller Beschäftigungsgrad auf den versicherten Lohn auswirkt. Gerade bei Teilzeitarbeit ist es wichtig zu verstehen, wie sich der Koordinationsabzug auswirkt.
  3. Persönliche Beratung nutzen: Jede Vorsorgesituation ist einzigartig. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

TIPP


Ihr Vorsorgeausweis schafft Klarheit

Alle Details zu Ihrem versicherten Lohn finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Bei Tellco haben Sie über das Online-Portal ePlix jederzeit Zugriff darauf. Um die einzelnen Positionen besser zu verstehen, haben wir eine einfache Erklärung für Sie vorbereitet.

Zum Vorsorgeausweis und zur Erklärung



Haben Sie Fragen?

Die berufliche Vorsorge ist individuell. Wenn Sie Fragen zu Ihrem versicherten Lohn oder Ihrer persönlichen Vorsorgesituation haben, sind wir gerne für Sie da.

Kontaktieren Sie uns


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