Temporär angestellt: Was heisst das für meine Pensionskasse?
Sie arbeiten temporär und fragen sich, wie es um Ihre Altersvorsorge steht? Das ist verständlich, denn häufige Jobwechsel können die Pensionskassen-Situation komplex machen. Grundsätzlich gilt: Auch bei Temporärarbeit sind Sie meist obligatorisch versichert. Wir zeigen Ihnen, was das für Sie bedeutet und wie Sie den Überblick behalten.
Temporärarbeit und BVG-Pflicht: Das gilt für Sie
Auch als temporär angestellte Person unterstehen Sie in der Schweiz der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG), sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie auch bei flexiblen Arbeitsverhältnissen für Ihr Alter sparen und gegen Risiken wie Invalidität oder Tod abgesichert sind.
Die Versicherungspflicht gilt für Sie, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
- Mindestlohn: Ihr hochgerechneter Jahreslohn übersteigt die gesetzliche Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (Stand 2025). Bei kurzen Einsätzen wird Ihr Lohn auf ein volles Jahr hochgerechnet, um zu prüfen, ob Sie diese Grenze erreichen.
- Vertragsdauer: Ihr Arbeitsvertrag ist auf eine Dauer von mehr als drei Monaten befristet. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Einsätzen für dieselbe Temporärfirma werden die Anstellungszeiten zusammengezählt.
Die Rolle der Temporärfirma
Ihre Temporärfirma ist Ihr offizieller Arbeitgeber. Sie ist gesetzlich verpflichtet, sich einer registrierten Pensionskasse anzuschliessen und die korrekten Beiträge für Sie abzurechnen. Als erfahrene Partnerin für viele Personalverleiher bietet Tellco Lösungen, die auf die flexiblen Bedürfnisse von Temporärangestellten zugeschnitten sind. Eine faire Beitragsabrechnung auf Stundenlohnbasis stellt beispielsweise sicher, dass Ihre Vorsorgebeiträge immer genau Ihrem tatsächlichen Einkommen entsprechen.
Was passiert bei Jobwechseln und Pausen?
Häufige Wechsel und Pausen sind typisch für die Temporärarbeit. Für Ihre Pensionskasse bedeutet das Folgendes:
- Ende eines Einsatzes: Wenn ein Einsatz endet und Sie nicht sofort eine neue Stelle haben, wird Ihr angespartes Altersguthaben an eine neue Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
- Lückenlose Risikoversicherung: Nach dem Austritt aus der Pensionskasse bleiben Sie noch für einen Monat für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
- Neuer Einsatz: Beginnen Sie nach einer kurzen Unterbrechung einen neuen Einsatz bei derselben Temporärfirma, läuft Ihre Versicherung in der Regel nahtlos weiter.
HINWEIS
Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Berufliche Vorsorge (BVG): Die zweite der drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems. Sie ergänzt die Leistungen der AHV/IV (1. Säule) und sichert den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
- Freizügigkeitsleistung: Das ist Ihr persönliches Altersguthaben, das Sie bei einem Stellenwechsel von der alten zur neuen Pensionskasse mitnehmen.
- Freizügigkeitskonto: Ein spezielles Konto, auf dem Ihr Guthaben «parkiert» wird, wenn Sie vorübergehend keine Stelle und somit keine Pensionskasse haben.
- Nachdeckung: Ein kostenloser Versicherungsschutz für die Risiken Tod und Invalidität, der nach dem Austritt aus der Pensionskasse noch einen Monat lang gilt.
So behalten Sie den Überblick
Mit wenigen Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorge auf Kurs bleibt:
- BVG-Pflicht prüfen: Kontrollieren Sie auf Ihrer Lohnabrechnung, ob BVG-Beiträge abgezogen werden, sobald Ihr Lohn die Eintrittsschwelle überschreitet. Beispiel: Bei einem Stundenlohn von CHF 30 und einer 42-Stunden-Woche erreichen Sie die Jahreslohngrenze bereits nach rund 18 Arbeitswochen.
- Vorsorgeguthaben zusammenführen: Stellen Sie bei jedem Wechsel sicher, dass Ihr Guthaben von der bisherigen Pensionskasse an die neue übertragen wird. So vermeiden Sie vergessene Gelder.
- Digitalen Zugang nutzen: Registrieren Sie sich bei Online-Portalen wie ePlix. So haben Sie jederzeit den vollen Überblick über Ihr angespartes Kapital und Ihre Leistungen.
- Aktiv bleiben: Zögern Sie nicht, bei Ihrer Temporärfirma oder direkt bei der Pensionskasse nachzufragen, wenn etwas unklar ist.
Behalten Sie den Überblick über Ihr Vorsorgeguthaben
Bei wechselnden Anstellungen ist es besonders wichtig, den Überblick über das eigene Vorsorgevermögen nicht zu verlieren. Sind Sie bei der Tellco Pensionskasse versichert, unterstützt Sie unser Online-Portal ePlix dabei. Dort haben Sie jederzeit und in Echtzeit Zugriff auf Ihre persönlichen Vorsorgedaten. Auch Ihren aktuellen Vorsorgeausweis können Sie dort einfach und sicher einsehen.
TIPP
Ihr Guthaben jederzeit im Blick
Registrieren Sie sich in nur wenigen Minuten kostenlos. So sehen Sie sofort Ihr aktuelles Guthaben und behalten auch bei Jobwechseln die volle Kontrolle über Ihre Vorsorge.
Wir sind für Sie da
Die berufliche Vorsorge bei Temporärarbeit muss nicht kompliziert sein. Mit einem verlässlichen Partner an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Altersvorsorge in guten Händen ist. Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Situation? Unser mehrsprachiges Team hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie unkompliziert mit uns Kontakt auf.
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