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Wie wird das Altersguthaben der Pensionskasse verzinst?

Ihr Altersguthaben wächst nicht nur durch Einzahlungen, sondern auch durch die jährliche Verzinsung. Diese setzt sich aus dem gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil und der von der Pensionskasse festgelegten Verzinsung für das überobligatorische Guthaben zusammen. Der Anlageerfolg und die finanzielle Stabilität der Kasse sind dabei entscheidend.

Wie Ihr Altersguthaben für Sie arbeitet

Die Verzinsung Ihres Altersguthabens ist ein entscheidender Faktor für Ihre zukünftige Rente. Sie sorgt dafür, dass Ihr Kapital über die Jahre an Wert gewinnt und ist somit ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Zukunft. Doch wie genau setzt sich dieser Zins zusammen?


Obligatorium und Überobligatorium: Ein wichtiger Unterschied

Um die Verzinsung zu verstehen, muss zwischen zwei Teilen des Altersguthabens unterschieden werden:

  • Das Obligatorium (BVG-Altersguthaben): Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil Ihrer Vorsorge gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Für dieses Guthaben legt der Bundesrat jährlich einen Mindestzinssatz fest.
  • Das Überobligatorium: Viele Vorsorgelösungen gehen über das gesetzliche Minimum hinaus. Dieser zusätzliche Teil Ihres Guthabens wird als Überobligatorium bezeichnet. Hier kann die Pensionskasse den Zinssatz selbst bestimmen.

Ein praktisches Beispiel zur Verzinsung

Die unterschiedlichen Zinssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil wirken sich direkt auf das Wachstum Ihres Guthabens aus. Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht dies:

Guthabenart Beispiel-Guthaben Angewandter Zinssatz Zinsertrag pro Jahr

Obligatorischer Teil

CHF 80'000

1.25% (BVG-Mindestzins 2025)

CHF 1'000

Überobligatorischer Teil

CHF 40'000

2.25% (Beispiel-Zins Tellco 2024)

CHF 900

Gesamtes Altersguthaben

CHF 120'000

 

CHF 1'900

Dieses Beispiel zeigt, wie eine über dem Minimum liegende Verzinsung das Wachstum Ihres gesamten Altersguthabens positiv beeinflusst.

Die Gesamtverzinsung: Abhängig von Anlageerfolg und Stabilität

Eine finanziell gesunde Pensionskasse kann eine höhere Verzinsung bieten als das gesetzliche Minimum. Die Höhe der Gesamtverzinsung – also für den obligatorischen und überobligatorischen Teil – hängt von zwei zentralen Faktoren ab:

  1. Anlageerfolg: Die Vorsorgegelder werden am Kapitalmarkt angelegt. Eine positive Performance der Anlagen ermöglicht es, eine höhere Verzinsung weiterzugeben.
  2. Finanzielle Lage: Der sogenannte Deckungsgrad (das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und den Verpflichtungen gegenüber den Versicherten) zeigt, wie gesund eine Pensionskasse ist. Ein solider Deckungsgrad ist die Voraussetzung für eine stabile Verzinsung.

So konnte die Tellco pk die Altersguthaben für das Jahr 2024 mit 2.25% verzinsen, während der gesetzliche Mindestzins für dasselbe Jahr bei 1.25% lag.

HINWEIS


Die Höhe der Verzinsung, insbesondere im überobligatorischen Bereich, kann jährlich schwanken. In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Garantie für zukünftige Renditen.



Prüfen Sie jetzt Ihr persönliches Guthaben

Möchten Sie genau wissen, wie sich Ihr Altersguthaben zusammensetzt und verzinst wird? So einfach geht's:

  1. Melden Sie sich in Ihrem digitalen Vorsorgeportal ePlix an.
  2. Öffnen Sie Ihren persönlichen Vorsorgeausweis.
  3. Dort finden Sie alle Details zu Ihrem Altersguthaben und der aktuellen Verzinsung.

Benötigen Sie Hilfe beim Lesen des Dokuments? Auf unserer Informationsseite erklären wir den Vorsorgeausweis einfach und verständlich. Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf.


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