Was geschieht mit meinem BVG-Guthaben beim Austritt?
Ein Jobwechsel oder eine berufliche Pause wirft Fragen zur Vorsorge auf. Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG), die sogenannte Freizügigkeitsleistung, geht dabei nicht verloren. Es wird sicher für Sie aufbewahrt, bis Sie es in eine neue Pensionskasse einbringen oder für andere gesetzlich vorgesehene Zwecke nutzen. Wir zeigen Ihnen die Wege auf.
Ihr angespartes Kapital ist sicher
Ein Jobwechsel, der Schritt in die Selbstständigkeit oder eine berufliche Auszeit – wir verstehen, dass solche Veränderungen Fragen zur Vorsorge aufwerfen. Seien Sie unbesorgt: Ihr angespartes Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG), oft auch Pensionskasse oder 2. Säule genannt, geht beim Austritt nicht verloren. Dieses Guthaben heisst offiziell Freizügigkeitsleistung. Das Gesetz regelt klar, wie Ihr Kapital geschützt und für Ihre Zukunft gesichert wird.
Ihre nächsten Schritte: Eine kurze Übersicht
- Bei Stellenwechsel: Leiten Sie die Überweisung Ihres Guthabens an die neue Pensionskasse in die Wege.
- Ohne neue Stelle: Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice, um Ihr Guthaben sicher zu parken.
- In Sonderfällen: Prüfen Sie, ob eine Barauszahlung für Sie infrage kommt (z.B. bei definitiver Auswanderung oder Aufnahme einer Selbstständigkeit).
Der Regelfall: Übertrag an die neue Pensionskasse
Wenn Sie eine neue Stelle antreten, ist der übliche Weg, Ihre Freizügigkeitsleistung an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers zu übertragen. So führen Sie Ihre Altersvorsorge nahtlos weiter.
Damit der Transfer reibungslos klappt, benötigen wir die Zahlungsinformationen Ihrer neuen Pensionskasse. Am einfachsten teilen Sie uns diese über eines der folgenden Formulare mit:
Formular «Übertragung Freizügigkeitsleistungen bei Stellenwechsel PRO»
Formular «Übertragung Freizügigkeitsleistungen bei Stellenwechsel PULSE»
TIPP
Kümmern Sie sich am besten direkt nach Erhalt der Unterlagen Ihres neuen Arbeitgebers um die Überweisung. So stellen Sie einen nahtlosen Übergang sicher. Der Prozess dauert in der Regel einige Wochen.
Was passiert, wenn Sie keine neue Stelle haben?
Falls Sie nicht direkt in eine neue Pensionskasse eintreten – sei es wegen Arbeitslosigkeit, einer Weiterbildung, einer Babypause oder dem Start in die Selbstständigkeit – wird Ihr Guthaben auf einer speziellen Einrichtung «geparkt». Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Freizügigkeitskonto: Eine Banklösung, bei der Ihr Kapital sicher angelegt und verzinst wird.
- Freizügigkeitspolice: Eine Versicherungslösung, die oft zusätzliche Versicherungsleistungen wie einen Todesfall- oder Invaliditätsschutz enthält.
HINWEIS
Wenn Sie eine Zwischenlösung benötigen, bietet auch Tellco ein Freizügigkeitskonto an. Ein Vorteil kann der steuergünstige Kanton Schwyz bei einer späteren Kapitalauszahlung sein.
Sonderfälle: Wann ist eine Barauszahlung möglich?
Eine direkte Auszahlung des gesamten Guthabens in bar ist nur in wenigen, gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen möglich:
- Sie verlassen die Schweiz endgültig: Bei einem Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA kann das gesamte Guthaben bezogen werden. Bei einem Umzug in ein EU/EFTA-Land ist in der Regel nur die Auszahlung des überobligatorischen Teils möglich, da Sie im neuen Land für die Risiken Alter, Tod und Invalidität pflichtversichert sind.
- Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf: Wenn Sie sich selbstständig machen und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen, können Sie die Auszahlung beantragen.
- Die Austrittsleistung ist sehr gering: Beträgt Ihr Guthaben weniger als einer Ihrer Jahresbeiträge, ist eine Auszahlung ebenfalls möglich.
HINWEIS
Für eine Barauszahlung benötigen verheiratete Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft die schriftliche Zustimmung ihres Partners. Beachten Sie zudem, dass auf Kapitalauszahlungen eine Steuer erhoben wird.
So gehen Sie vor
Um eine Auszahlung zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular «Antrag zur Auszahlung / Weitervergütung» aus und senden es uns per Post zu.
Haben Sie Fragen zu Ihrer spezifischen Situation? Wir sind für Sie da und unterstützen Sie gerne.
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