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Temporärarbeit und BVG: Das müssen Sie wissen
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Unser Leitfaden gibt Arbeitgebern Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das BVG für Temporär- und Teilzeitmitarbeitende. Sie erfahren:
- Was die BVG-Pflicht für Temporärarbeit bedeutet
- Welche Vorteile Ihnen die stundengenaue Abrechnung der BVG-Beiträge bringt
- Wie Sie den administrativen Aufwand konsequent minimieren
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Schwankende Arbeitspensen gehören zum Alltag vieler Betriebe, stellen sie aber vor einen hohen administrativen Aufwand – auch bei der BVG-Versicherung. Doch es gibt eine Lösung: Mit der stundengenauen Abrechnung der BVG-Beiträge lässt sich Temporärarbeit passgenau versichern. Erfahren Sie hier mehr zu den Vorteilen und nutzen Sie unser Whitepaper für die Anwendung.
Das Problem: Die BVG-Standardlösung ist aufwändig
Eine effiziente und faire BVG-Versicherung ist gut für alle: Sie senkt den Administrationsaufwand für Arbeitgeber und unterstützt Arbeitnehmende langfristig. Doch die Versicherung von Temporärarbeit – etwa in Saisonbetrieben – ist herausfordernd. Denn wenn Arbeitspensen stark schwanken und sich langfristig kaum abschätzen lassen, passt das schlecht zu den BVG-Standardregelungen, die auf fixe Monatslöhne ausgelegt sind.
Betriebe, die Temporärarbeit mit einem Standardmodell versichern, müssen geschätzte Durchschnittslöhne pro Monat angeben. Das führt bei unregelmässigen Einsätzen oft zu fehlerhaften Berechnungen – und in der Folge zu aufwändigen Korrekturen. So entsteht für Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand. Und die finanziellen Unsicherheiten belasten sowohl Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden.
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Die Lösung: Die stundengenaue Abrechnung der BVG-Beiträge ist effizient und fair
Für Unternehmen mit Temporärarbeit bietet die stundengenaue Abrechnung der BVG-Beiträge eine unkomplizierte Lösung. Das Konzept ist simpel: Jeden Monat werden die effektiv geleisteten Stunden abgerechnet – und damit exakt das versichert, was auch tatsächlich gearbeitet wurde.
Damit reduzieren Arbeitgeber ihren administrativen Aufwand deutlich. Wird ein automatisiertes System eingesetzt, das Zeiterfassung und Pensionskasse verbindet, genügt eine einmalige Erfassung – spätere Anpassungen entfallen.
Ein weiterer Vorteil: Bei der stundengenauen Abrechnung werden sowohl die Eintrittsschwelle als auch der Koordinationsabzug direkt auf den Stundenlohn angewendet. So kann eine BVG-Versicherung ab dem ersten Tag korrekt und gesetzeskonform gewährleistet werden.
Der Mehrwert: Attraktivität für Arbeitnehmende
Auch die Arbeitnehmenden profitieren von den passgenauen Beiträgen und besseren Versicherungskonditionen der stundengenauen Abrechnung: Da der Koordinationsabzug monatlich angerechnet wird, kann er tiefer ausfallen – was wiederum die versicherte Lohnsumme erhöht.
Gerade in einem von Fachkräftemangel geprägten Umfeld ist die stundengenaue Abrechnung damit ein Pluspunkt: Unternehmen, die faire Vorsorgelösungen bieten, positionieren sich im Wettbewerb um qualifiziertes Personal als attraktiver Arbeitgeber.
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