Die Tellco setzt auf langfristiges Wachstum

Mit ihrer Anlagestrategie und dem dynamischen Risikomanagement zielt die Tellco pk auf Balance; es soll die bestmögliche Rendite bei grösstmöglicher Sicherheit erreicht werden. Diese Kombination bedeutet zwar keinen Maximalgewinn, aber in schwierigen Phasen auch keine grossen Verluste. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten ist dies vielen Kundinnen und Kunden sehr wichtig.

Was ist dynamisches Risikomanagement?

Periodisch wird das maximal tragbare Risiko der Anlagestrategie beurteilt, in regelmässigen Abständen systematisch das Marktumfeld beurteilt und eine kosteneffiziente Steuerung der Aktienquote betrieben. Im Vergleich zu einem statischen Risikomanagement kann dabei die Aktienquote stärker variieren.

Bedeutung für die Versicherten

Mit dem dynamischen Risikomanagement sinkt das Risiko einer Unterdeckung, die Rendite ist bei starken und länger anhaltenden Baissen besser, und die Pensionskasse bleibt länger handlungsfähig. Man kann auch sagen, dass die Versicherten ruhiger schlafen können.

Verändertes Marktumfeld fordert ein dynamisches Risikomanagement

Das Marktumfeld hat sich verändert, und die Anforderungen an die risikoorientierte Führung und Aufsicht von Pensionskassen sind gewachsen. Um darin erfolgreich bestehen zu können, sind eine professionelle Organisation sowie langfristige und performanceorientierte Instrumente erforderlich. Der Fokus liegt dabei auf der Steuerung des Aktienanteils des investierten Vermögens, da dieser den grössten Risikobeitrag leistet.

Die Performance-Grafik zeigt deutlich auf, wie sich die Anlagestrategie bei Börsenschwankungen verhält. Im Beispiel sieht man den Vergleich zu einer Pensionskasse mit einer aggressiveren, statischen Anlagestrategie. Um die Daten vergleichbar zu machen, mussten wir sie an unseren technischen Zins angleichen.

Performance

Weniger Schwankung im Deckungsgrad dank langfristiger Ausrichtung

Man sieht, dass nach 2021, einem sehr guten Börsenjahr, der Deckungsgrad der Vergleichskasse rund 5 Prozentpunkte höher lag als derjenige der Tellco pk. Sind die Märkte in einem Tief, ist die Differenz zwar noch grösser, aber mit anderen Vorzeichen: 2011 liegt der Vergleichsdeckungsgrad 12,5 Prozentpunkte tiefer als derjenige der Tellco pk. Die lange Sicht zeigt also: In wirtschaftlich starken Zeiten gewinnt die Tellco pk nicht ganz so viel wie die grössten Gewinner, sie fährt dafür in schlechten Börsenzeiten auch weniger Verluste ein.

Deckungsgrad

Unser Fazit

Je nach Marktumfeld resultiert gegenüber einem statischen Risikomanagement langfristig zwar nicht zwingend eine bessere Rendite resp. ein besserer Deckungsgrad; insgesamt und besonders in der aktuellen Zeit überwiegen jedoch klar die Vorteile: 
Insbesondere in turbulenten Zeiten haben Sie die Gewissheit, dass sich die Schwankungsbreite bei Ihren Anlagen in Grenzen hält. 

Aktuelles

Per 1. Januar 2024 ist die AHV-Reform umgesetzt. Die damit einhergehenden Neuerungen betreffen auch die berufliche und die private Vorsorge. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen zur beruflichen Vorsorge, zur Säule 3a und zum Freizügigkeitsguthaben.

Was ändert sich bei der AHV?

Die Reform AHV 21 wurde von der Stimmbevölkerung im Jahr 2022 angenommen und soll künftig das für die Bevölkerung wichtige Vorsorgesystem sichern. Per 1. Januar 2024 treten daher diverse Neuerungen in Kraft:

  • Das Referenzalter (bisher: ordentliches Rentenalter) wird für Frauen auf 65 Jahre angehoben. Damit sind Frauen und Männer fortan beim Referenzalter gleichgestellt.
  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibler und kann zwischen dem 63. und dem 70. Lebensjahr liegen.
  • Die Teilpensionierung, der Vorbezug und der Aufschub von Rentenleistungen sind neu gesetzlich geregelt.

Diese Neuerungen haben Einfluss auf unsere gesamte Altersvorsorge, also auch auf die Pensionskasse, die 3. Säule und das Freizügigkeitsguthaben. Ein genauer Blick auf die Auswirkungen lohnt sich, denn die Reform bringt auch neue Möglichkeiten für Arbeitnehmende.

Was gilt bei der beruflichen Vorsorge?

  • Vereinheitlichung des Referenzalters:
    Genau wie bei der 1. Säule wird das Referenzalter auch bei der 2. Säule vereinheitlicht und liegt neu sowohl für Frauen als auch für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen gilt eine Übergangsregelung bis 2028.
  • Flexibler Zeitpunkt für die Pensionierung:
    Der Zeitpunkt der Pensionierung ist nun frei wählbar und kann neu zwischen dem 63. und dem 70. Lebensjahr liegen. Das heisst, der Bezug des Alterskapitals oder der Rente kann bis zur Beendigung der Erwerbstätigkeit (bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres) aufgeschoben werden.
  • Gesetzliche Regelung bei Teilpensionierung:
    Eine Teilpensionierung ist nach wie vor möglich, die Bedingungen dazu sind nun gesetzlich festgehalten. Konkret bedeutet das, dass bei der teilweisen Pensionierung das Kapital oder eine Kombination aus Kapital und Rente in bis zu drei Schritten bezogen werden darf.
  • Vorbezug von Rentenkapital:
    Auch die Bedingungen für den Vorbezug von Pensionskassengeldern sind nun umfassender festgehalten. Neu besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Vorbezug ab dem 63. Altersjahr. Die Vorsorgeeinrichtungen können auch ein tieferes Alter vorsehen, frühestens aber ab 58 Jahren.
  • Aufschub der Kapital- oder Rentenleistung bei anhaltender Erwerbstätigkeit:
    Wer länger als bis zum Referenzalter arbeitet, kann den Bezug der Pensionskassengelder entsprechend aufschieben und weiter in die 2. Säule einzahlen – maximal bis zur Vollendung des 70. Altersjahres.
  • Vereinfachung des Kapitalbezugs:
    Wer nach der Pensionierung statt der Rente sein gesamtes Kapital beziehen will, kann dies in bis zu drei Schritten tun.

Was gilt bei Freizügigkeitsguthaben?

  • Aufschub der Auszahlung von Freizügigkeitsleistungen bei anhaltender Erwerbstätigkeit:
    Wer länger als bis zum Referenzalter arbeitet, kann auch den Bezug von Freizügigkeitsguthaben entsprechend aufschieben – bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres. Dabei sieht das Gesetz keinen Mindestbeschäftigungsgrad vor.
  • Übergangsfrist von fünf Jahren:
    Personen, die ihr ordentliches Rentenalter (neu: Referenzalter) in der Zeit von 2024 bis 2029 erreichen werden, können die Auszahlung ihres Freizügigkeitsguthabens noch aufschieben, auch wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind – maximal fünf Jahre oder bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2029.

Was gilt bei der 3. Säule?

  • Vorbezug der Säule 3a:
    Die Guthaben der Säulen 3a und 3b können zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr bezogen werden. Wer länger als bis zum Referenzalter arbeitet, kann den Bezug entsprechend aufschieben.
  • Übergangsregelung für Frauen bis und mit Jahrgang 1964:
    Für Frauen bis und mit Jahrgang 1964 gilt eine Übergangsregelung, wonach sie die gebundene Vorsorge 3a ab Vollendung des 59. Altersjahres uneingeschränkt beziehen können.

Sie haben Fragen dazu oder möchten wissen, was für Sie persönlich die beste Option ist?

Fragen Sie unsere Expertinnen und Experten – wir helfen gerne.

Jetzt Beratung anfordern

Wieso diese Neuerungen?

Die Reform vereinheitlicht die Regelungen rund um die Pensionierung für alle drei Säulen der Altersvorsorge. Zudem sorgt sie für die Gleichbehandlung aller Geschlechter und schafft Anreize, um über das Referenzalter hinaus erwerbstätig zu bleiben und die Pensionierung flexibler zu gestalten. Dies trägt einerseits der gestiegenen Lebenserwartung in der Schweiz Rechnung, andererseits soll damit die finanzielle Stabilität der AHV langfristig gesichert werden.

Ist das alles?

Neben der AHV-Reform ist auch eine BVG-Revision geplant. Unter anderem soll der Mindestumwandlungssatz der Pensionskassen gesenkt werden. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen, entsprechend wird die Stimmbevölkerung darüber abstimmen. Die Abstimmung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024.

Das Wichtigste in Kürze
  • AHV-Reform per 1. Januar 2024 in Kraft
  • Auswirkungen auf die berufliche & private Vorsorge