Die Tellco setzt auf langfristiges Wachstum

Mit ihrer Anlagestrategie und dem dynamischen Risikomanagement zielt die Tellco pk auf Balance; es soll die bestmögliche Rendite bei grösstmöglicher Sicherheit erreicht werden. Diese Kombination bedeutet zwar keinen Maximalgewinn, aber in schwierigen Phasen auch keine grossen Verluste. Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten ist dies vielen Kundinnen und Kunden sehr wichtig.

Was ist dynamisches Risikomanagement?

Periodisch wird das maximal tragbare Risiko der Anlagestrategie beurteilt, in regelmässigen Abständen systematisch das Marktumfeld beurteilt und eine kosteneffiziente Steuerung der Aktienquote betrieben. Im Vergleich zu einem statischen Risikomanagement kann dabei die Aktienquote stärker variieren.

Bedeutung für die Versicherten

Mit dem dynamischen Risikomanagement sinkt das Risiko einer Unterdeckung, die Rendite ist bei starken und länger anhaltenden Baissen besser, und die Pensionskasse bleibt länger handlungsfähig. Man kann auch sagen, dass die Versicherten ruhiger schlafen können.

Verändertes Marktumfeld fordert ein dynamisches Risikomanagement

Das Marktumfeld hat sich verändert, und die Anforderungen an die risikoorientierte Führung und Aufsicht von Pensionskassen sind gewachsen. Um darin erfolgreich bestehen zu können, sind eine professionelle Organisation sowie langfristige und performanceorientierte Instrumente erforderlich. Der Fokus liegt dabei auf der Steuerung des Aktienanteils des investierten Vermögens, da dieser den grössten Risikobeitrag leistet.

Die Performance-Grafik zeigt deutlich auf, wie sich die Anlagestrategie bei Börsenschwankungen verhält. Im Beispiel sieht man den Vergleich zu einer Pensionskasse mit einer aggressiveren, statischen Anlagestrategie. Um die Daten vergleichbar zu machen, mussten wir sie an unseren technischen Zins angleichen.

Performance

Weniger Schwankung im Deckungsgrad dank langfristiger Ausrichtung

Man sieht, dass nach 2021, einem sehr guten Börsenjahr, der Deckungsgrad der Vergleichskasse rund 5 Prozentpunkte höher lag als derjenige der Tellco pk. Sind die Märkte in einem Tief, ist die Differenz zwar noch grösser, aber mit anderen Vorzeichen: 2011 liegt der Vergleichsdeckungsgrad 12,5 Prozentpunkte tiefer als derjenige der Tellco pk. Die lange Sicht zeigt also: In wirtschaftlich starken Zeiten gewinnt die Tellco pk nicht ganz so viel wie die grössten Gewinner, sie fährt dafür in schlechten Börsenzeiten auch weniger Verluste ein.

Deckungsgrad

Unser Fazit

Je nach Marktumfeld resultiert gegenüber einem statischen Risikomanagement langfristig zwar nicht zwingend eine bessere Rendite resp. ein besserer Deckungsgrad; insgesamt und besonders in der aktuellen Zeit überwiegen jedoch klar die Vorteile: 
Insbesondere in turbulenten Zeiten haben Sie die Gewissheit, dass sich die Schwankungsbreite bei Ihren Anlagen in Grenzen hält. 

Aktuelles

Das System der Ergänzungsleistungen (EL) wird per 1. Januar 2021 angepasst. Ab dann gelten strengere Kriterien für den Bezug von EL. Damit sollen die stetig steigenden Kosten gebremst werden, um auch langfristig diejenigen Personen mit EL unterstützen zu können, deren Renten nicht zum Leben reichen. Die EL-Reform bringt auch eine Änderung in der 2. Säule: Neu können ältere Arbeitslose weiterhin bei ihrer Pensionskasse versichert bleiben.

Um Rentnerinnen und Rentner finanziell zu unterstützen, wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht, gibt es die EL. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit ist die Zahl der EL-Bezügerinnen und -Bezüger in den letzten Jahren stetig gewachsen. Diese steigenden EL-Kosten sollen mit der EL-Reform 2021 gebremst werden.

Die Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2021.

1. Beiträge für den Mietzins werden an den Wohnort angepasst

Die Neuerung bei den Mietzinsbeiträgen ist positiv für die EL-Bezügerinnen und -Bezüger. Bis anhin gab es aus der EL zwei Maximalbeträge: einen für Einzelpersonen und einen für Ehepaare und Familien. Dieser Betrag war gleich hoch, unabhängig davon, ob die Personen in der Stadt oder auf dem Land wohnen. Mit der EL-Reform werden diese Maximalbeträge nun an den Wohnort angepasst.

2. Der Vermögensfreibetrag wird gesenkt

Bei der Berechnung, ob Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf EL haben, wird ihr Vermögen berücksichtigt. Dabei gibt es so genannte Freibeträge, also die Teile des Vermögens, die bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Vermögen, das über dem Freibetrag liegt, wird zu einem Bruchteil als Einkommen angerechnet. Mit der EL-Reform werden diese Freibeträge nun gesenkt. Der Freibetrag für Einzelpersonen liegt ab 2021 bei CHF 30’000.00, für Ehepaare bei CHF 50’000.00.

3. Vermögende erhalten keine EL

Neu gibt es bei der Berechnung der EL eine Obergrenze für das Vermögen: Einzelpersonen, die mehr als CHF 100’000.00 besitzen, haben keinen Anspruch auf EL. Bei Ehepaaren liegt die Vermögensobergrenze bei CHF 200’000.00. Der Wert des selbstbewohnten Wohneigentums zählt bei dieser Obergrenze nicht dazu. Dort liegt der Freibetrag bei 112’500.00. Damit sollen Rentnerinnen und Rentner dabei unterstützt werden, im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben zu können.

4. Geld verschenken verringert das Vermögen nicht

Wenn man freiwillig auf Vermögen verzichtet, weil man es zum Beispiel verschenkt hat, ist dies bei der EL-Berechnung nicht vorteilhaft. Denn dieses Geld wird so angerechnet, als wäre es noch vorhanden. Erst ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung wird das Vermögen um CHF 10’000.00 pro Jahr verringert. 

5. Vermögensverbrauch darf nicht übermässig sein

Wer sein Vermögen vor dem Rentenalter noch möglichst stark verringern möchte, um damit unter die Vermögensgrenze zu kommen und EL zu erhalten, dürfte es ab 2021 schwieriger haben. Ab dann wird nämlich kontrolliert, wie die Rentnerinnen und Rentner ihr Vermögen in den zehn Jahren vor Anmeldung für EL verwendet haben. Wenn sie übermässig viel Geld ausgegeben haben, dann wird dieser Teil, wie beim freiwilligen Vermögensverzicht, dem Vermögen zugerechnet. Übermässig heisst, dass bei einem Vermögen von über CHF 100’000.00 jährlich mehr als 10 Prozent davon ausgegeben werden. Nicht angerechnet werden dabei Ausgaben für den Werterhalt von Wohneigentum, Krankheits- und Zahnarztkosten, Berufsauslagen, berufsbedingte Aus- und Weiterbildungen sowie Lebenshaltungskosten, wenn jemand schon vor der Pensionierung nicht mehr erwerbstätig ist.

6. Ältere Arbeitslose können sich neu weiterhin in der 2. Säule versichern lassen

Wenn eine Person mit 58 Jahren ihre Stelle verliert, dann scheidet sie heute automatisch aus der Pensionskasse aus. Ihr angespartes Altersguthaben muss dann auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Das heisst, wer kurz vor Pensionierung arbeitslos wird, erhält nach dem heutigen Gesetz beim Erreichen des Pensionsalters keine Rente mehr aus der Pensionskasse, sondern lediglich das Kapital aus der Freizügigkeitsstiftung. Mit der EL-Reform ändert sich dies ab 2021. Dann können ältere Arbeitslose weiterhin freiwillig bei ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben. Dabei haben sie die gleichen Rechte wie die anderen Versicherten (Verzinsung, Umwandlungssatz, Rente). Die Beiträge an die 2. Säule muss die versicherte Person allerdings selbst bezahlen.

7. EL rechnet neu mit der effektiven Krankenkassenprämie

Künftig erhalten EL-Bezügerinnen und -Bezüger nur noch ihre effektiv bezahlte Krankenkassenprämie gutgeschrieben. Diese Gutschrift ist maximal so hoch wie die kantonale oder regionale Durchschnittsprämie.

8. Erben müssen EL zurückzahlen

Wenn eine EL-Bezügerin oder ein EL-Bezüger stirbt und ein Erbe von mehr als CHF 40’000.00 hinterlässt, dann gibt es neu eine Rückzahlungspflicht für die Erben. Sie müssen die EL zurückzahlen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod bezogen wurden (gilt nur für EL ab 2021). Dabei müssen sie die Rückzahlungen nicht von ihrem Vermögen bezahlen, sondern aus dem Erbe der verstorbenen Person.

9. Übergangsfrist von drei Jahren

Für all jene, die bereits vor der EL-Reform EL beziehen, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Das heisst, dass Personen, die nach der Reform weniger EL erhalten, während drei Jahren noch von den Kürzungen verschont bleiben. Falls aktuelle EL-Bezügerinnen und -Bezüger durch die Reform mehr EL erhalten sollten, dann haben sie bereits ab 2021 Anspruch auf den höheren Betrag.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Neuerungen ab dem 1. Januar im Überblick
  • Vermögensfreibetrag wird gesenkt
  • Ältere Arbeitslose können weiterhin in der 2. Säule versichtert bleiben