Ihr Vorsorgeausweis auf einen Blick
Den Vorsorgeausweis zu verstehen, ist nicht immer ganz einfach. Damit Sie bestens über die Beiträge und Leistungen Ihrer Pensionskasse Bescheid wissen, finden Sie hier die wichtigsten Punkte auf Ihrem Vorsorgeausweis einfach erklärt.
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Vorsorgeausweis
Arbeitgeber
Beispielstrasse 99
9999 Beispiel
Vertrags-Nr.:
99999
Kategorie:
BVG-pflichtiges Personal
Plan-Nr:
9999999 99999
Personalien (99999 / 99999)
Beispielstrasse 99
9999 Beispiel
Eintritt in die Stiftung:
01.05.2015
Geburtsdatum:
01.04.1978
Beschäftigungsgrad:
100 %
Versicherten-Nr.:
756.9999.9999.99
Zivilstand:
verheiratet (Datum: 05.05.2010)
Geschlecht:
Mann
Lohndaten
CHF
Gemeldeter Jahreslohn (AHV Lohn)
85’540
Versicherter Lohn 1
60’655
Versicherter Lohn 2
60’655
Leistungen im Alter
CHF
Jährliche Altersrente ab 30.04.2043
21'970
oder einmaliges Alterskapital (projiziert mit 1.00%)
378'793
Jährliche Pensionierten-Kinderrente
4’711
Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung
Pensionierung im Alter
64
63
62
61
60
Altersrente in CHF
21’099
19’531
18’031
16’598
15’243
Kapital in CHF
363’781
348’769
333’905
319’189
304’619
Leistungen bei Invalidität
CHF
Jährliche Invalidenrente bei Krankheit
(einschliesslich Unfall ab UVG-Lohn),
zahlbar nach 24 Monaten
27’295
Jährliche Invaliden-Kinderrente bei Krankheit
(einschliesslich Unfall ab UVG-Lohn),
zahlbar nach 24 Monaten
4’852
Prämienbefreiung bei Krankheit und Unfall nach 3 Monaten
Leistungen im Todesfall
CHF
Jährliche Partnerrente
bei Krankheit (einschliesslich Unfall ab UVG-Lohn)
vor der ordentlichen Pensionierung
16’377
Jährliche Partnerrente
bei Krankheit oder Unfall
nach der ordentlichen Pensionierung
14’134
Jährliche Waisenrente bei Krankheit
(einschliesslich Unfall ab UVG-Lohn)
vor der ordentlichen Pensionierung
4’852
Jährliche Waisenrente bei Krankheit oder Unfall
nach der ordentlichen Pensionierung
14’134
Todesfallkapital bei Krankheit oder Unfall per 31.12.2024
(sofern nicht zur Finanzierung einer Witwen-/ Witwer-/ Partnerrente vorgesehen)
97’845
Finanzierung
Altersgutschriften 01.01. - 31.12.2024
7’885.15
Risiko 01.01. - 31.12.2024
1’536.10
Verwaltungskosten
253.60
Gesamtaufwand
9’674.85
Personalbeitrag (monatlich)
Jan – Dez
403.10
Altersguthaben
davon BVG
Total
Altersguthaben per 01.01.2024
80’135.80
89’069.10
Altersgutschriften per 31.12.2024
6’043.50
7’885.15
Zinsen per 31.12.2024
801.35
890.70
Altersguthaben per 31.12.2024
86’980.65
97’844.95
Wohneigentumsförderung
Vorsorgeleistungen verpfändet
nein
Maximal möglicher Vorbezug 2024
89'069
Steuerabzugsfähige Einlage in die Vorsorge
Maximal mögliche Einlage 2024
29'700
Mögliche Mindesteinlage
5'000
Gültig ab
Stichtag für die angegebenen Werte auf Ihrem Vorsorgeausweis. Das heisst, alle Angaben und Prognosen sind ab diesem Datum gültig.
Angaben zum Arbeitgeber und wichtige Referenznummern
Hier finden Sie wichtige Angaben und Nummern, die wir zur administrativen Bearbeitung benötigen. Insbesondere die Vertragsnummer und die Versichertennummer (AHV-Nummer bzw. Sozialversicherungsnummer) sollten Sie bei Anfragen immer zur Hand haben. So können wir Ihr Anliegen rasch bearbeiten.
Personalien
Ihre Personaldaten (Geburtsdatum, Geschlecht, Beschäftigungsgrad, Zivilstand) sowie Ihr Eintrittsdatum in die Stiftung werden zur Berechnung von Leistungen und Beiträgen benötigt.
Lohndaten
Ihr Gehalt ist die Basis für die Berechnung aller Leistungen und Beiträgen.
Gemeldeter Jahreslohn
Der gemeldete Jahreslohn entspricht Ihrem AHV-pflichtigen Gehalt (Bruttolohn) und deckt sich mit den Angaben auf Ihrem Lohnausweis. Bei einem Stellenantritt unter dem Jahr wird Ihr Lohn auf ein ganzes Jahr hochgerechnet (Monatslohn x12 oder x13). Melden Sie allfällige Fehler umgehend Ihrem Arbeitgeber.
Versicherter Lohn 1
Der versicherte Lohn 1 ist üblicherweise die Basis für die Berechnung Ihrer Altersgutschriften.
Versicherter Lohn 2
Der versicherte Lohn 2 ist üblicherweise die Basis für die Berechnung Ihrer Risikoleistungen (Invalidität und Todesfall).
Gemäss Reglement kann dem versicherten Lohn 1 und 2 ein Koordinationsbetrag abgezogen werden. Dieser dient der Abstimmung mit der 1. Säule (eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)). Die genaue Berechnungsweise ist in Ihrem Vorsorgeplan beschrieben.
Leistungen im Alter
Unter diesem Punkt sind die projizierten Leistungen (jährliche Altersrente oder einmaliges Kapital) zum Zeitpunkt Ihrer ordentlichen Pensionierung aufgeführt.
Wichtig: Es handelt sich hierbei um eine Hochrechnung (Projektion), die über längere Dauer mit gewissen Unsicherheiten belastet ist. Vor allem für jüngere Versicherte kann die Hochrechnung sehr stark von der Realität zum Zeitpunkt der Pensionierung abweichen. Die exakten Altersleistungen, auch unter Berücksichtigung von allfälligen Einkäufen, können erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Pensionierung definitiv bestimmt werden.
Jährliche Altersrente
Die jährliche Altersrente ist Ihr Einkommen aus der 2. Säule nach der ordentlichen Pensionierung. Diese Leistung wird bis zum Tod ausbezahlt. Der Betrag entspricht Ihrem Alterskapital, multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz zur Berechnung Ihrer jährlichen Altersrente. Dieser wird vom Stiftungsrat festgelegt und Sie finden den aktuellen Umwandlungssatz im Anhang des Vorsorgereglements.
Beispiel: Für ein Alterskapital von CHF 100'000.00 erhalten Sie bei einem Umwandlungssatz von 6,0 % eine jährliche Altersrente von CHF 6'000.00.
Alterskapital
Das einmalige Alterskapital ergibt sich aus dem aktuell vorhandenen Altersguthaben sowie den projizierten Altersgutschriften inklusive Zins bis zum Zeitpunkt Ihrer ordentlichen Pensionierung (Hochrechnung). Der Zinssatz wird jeweils vom Stiftungsrat definiert.
Das Alterskapital ist die Basis zur Berechnung Ihrer jährlichen Altersrente.
Bis zur Auszahlung der ersten Rente können Sie einen einmaligen Kapitalbezug anstatt einer jährlichen Altersrente beantragen. Nach der ersten Rentenzahlung ist dies nicht mehr möglich.
Jährliche Pensionierten-Kinderrente
Sind Ihre Kinder nach Ihrer Pensionierung unter 18 Jahren oder in Erstausbildung (bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren), haben Sie Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Pro Kind erhalten Sie 20 % Ihrer Altersrente ausbezahlt.
Altersleistungen bei vorzeitiger Pensionierung
Die Berechnung erfolgt nach der gleichen Formel wie bei der jährlichen Altersrente oder beim einmaligen Alterskapital. Aufgrund der verkürzten Dauer wird jedoch ein reduzierter Umwandlungssatz angewendet. Diesen finden Sie im Anhang Ihres Vorsorgereglements.
Jährliche Invalidenrente bei Krankheit
Die jährliche Invalidenrente ist die maximale Rente, die bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt wird. Eine Teilinvalidenrente wird erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 % – gemäss eidgenössischer Invalidenversicherung (IV) – ausbezahlt.
Falls Ihr Arbeitgeber für Mitarbeitende ein kollektives Krankentaggeld abgeschlossen hat, beträgt die Wartefrist 24 Monate, bevor eine Invalidenrente ausbezahlt wird. Die Höhe Ihrer IV-Rente ist im Vorsorgeplan definiert.
Die detaillierten Informationen bezüglich Anspruchsberechtigungen können Sie dem Vorsorgereglement (Ziffer 24 ff.) entnehmen.
Jährliche Invaliden-Kinderrente bei Krankheit
Die Invaliden-Kinderrente ist an die Invalidenrente gekoppelt und unterliegt den gleichen Bedingungen. Sie wird pro Kind unter 18 Jahren oder in Erstausbildung (bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren) ausbezahlt. Die Höhe ist in Ihrem Vorsorgeplan definiert und hier in Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt.
Prämienbefreiung bei Krankheit und Unfall
Nach Ablauf der angegebenen Wartefrist sind Sie von der Prämienzahlungspflicht befreit. Die Prämienbefreiung ist direkt an eine Erwerbsunfähigkeit gekoppelt und tritt sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall in Kraft.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall durch Krankheit hat Ihr Ehe- oder Lebenspartner Anspruch auf eine lebenslängliche Partnerrente. Ihre Kinder haben Anspruch auf eine Waisenrente.
Eingetragene Partnerschaften oder die Begünstigung Ihres Lebenspartners müssen vorgängig gemeldet werden. Nutzen Sie dazu das Formular Konkubinatserklärung/Unterstützungsvertrag.
Jährliche Partnerrente vor der Pensionierung
Die Höhe der jährlichen Partnerrente ist in Ihrem Vorsorgeplan definiert und hier in Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt. Detailliertere Informationen über die Anspruchsberechtigung sind im Vorsorgereglement unter den Ziffern 27.2 und 28.3 festgehalten.
Bis zur Auszahlung der ersten Partnerrente kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung (Todesfallkapital) beantragt werden. Nach der ersten Rentenzahlung ist dies nicht mehr möglich.
Jährliche Partnerrente nach der Pensionierung
Im Todesfall nach Ihrer ordentlichen Pensionierung hat Ihr Ehe- oder Lebenspartner Anspruch auf eine jährliche Partnerrente. Diese entspricht 60 % Ihrer Altersrente und wird beim Tod infolge Krankheit oder Unfall ausbezahlt.
Waisenrente vor der Pensionierung
Im Todesfall vor Ihrer ordentlichen Pensionierung hat jedes Ihrer Kinder bis 18 Jahre oder in Erstausbildung (bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren) Anspruch auf eine jährliche Waisenrente. Diese wird beim Tod infolge Krankheit ausbezahlt
Waisenrente nach der Pensionierung
Im Todesfall nach Ihrer ordentlichen Pensionierung haben Ihre Kinder bis 18 Jahre oder in Erstausbildung (bis zu einem Alter von maximal 25 Jahren) Anspruch auf eine jährliche Waisenrente. Diese entspricht 20 % Ihrer Altersrente und wird beim Tod infolge Krankheit oder Unfall ausbezahlt.
Todesfallkapital (falls kein Anspruch auf Partnerrente)
Das Todesfallkapital ist eine einmalige Kapitalauszahlung an Ihren Lebenspartner oder Ihre gesetzlichen Erben und entspricht in der Regel der Höhe Ihresvorhandenen Altersguthabens zum Zeitpunkt des Todes.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vorsorgeplan und im Vorsorgereglement (Ziffer 30).
Es kann auch ein zusätzliches Todesfallkapital in Ihrem Vorsorgeplan definiert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber.
Finanzierung
Sie und Ihr bzw. Ihre Arbeitgeber finanzieren die Leistungen Ihrer Personalvorsorge gemeinsam.
Beitrag Altersgutschriften
Die Altersgutschriften werden Ihrem individuellen Konto gutgeschrieben und dienen der Finanzierung Ihrer Leistungen im Alter. Die Höhe der Altersgutschriften ist in Ihrem Vorsorgeplan definiert und hier in Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt.
Beitrag Risiko
Der Risikobeitrag ist für die Finanzierung der Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Die Höhe des Risikobeitrags wird individuell bestimmt und richtet sich nach Ihrem Alter und der Höhe der Risikoleistungen, die in Ihrem Vorsorgeplan definiert sind.
Beitrag Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten setzen sich aus einem fixen und einem variablen Anteil zusammen und betragen maximal CHF 600.00.
Personalbeitrag
Der Personalbeitrag entspricht dem monatlichen Abzug auf Ihrer Lohnabrechnung. Die Höhe ist in Ihrem Vorsorgeplan definiert und hier in Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt.
Altersguthaben
Auf Ihrem Vorsorgeausweis sind jeweils der gemäss BVG vorgeschriebene Minimalbetrag sowie das Total Ihrer Altersgutschrift ausgewiesen.
Altersguthaben per 01.01.
Das Altersguthaben ist Ihr bisher angespartes Kapital per 1. Januar des aktuellen Jahres. Der Kontostand Ihres Pensionskassenkontos sozusagen.
Darin enthalten sind Ihre bisher getätigten Altersgutschriften, an die Tellco pkPRO übertragene Freizügigkeitsleistungen, Zinsen sowie Einkäufe von Beitragsjahren und andere Zuweisungen (z. B. infolge Scheidung).
Altersgutschriften
Die Altersgutschriften sind der Betrag, welcher per Ende Jahr Ihrem Altersguthaben angerechnet wird.
Zinsen
Die Zinsen werden jeweils jährlich gemäss Ihrem Altersguthaben per 1. Januar berechnet und Ihnen per Ende Jahr gutgeschrieben.
Wohneigentumsförderung
Sie können Ihr Altersguthaben zur Finanzierung eines Eigenheims (Wohneigentum) vorbeziehen. Die detaillierten Informationen finden Sie im Reglement «Wohneigentumsförderung».
Vorsorgeleistungen verpfändet
Hier sehen Sie, ob und in welcher Höhe Sie Ihre Vorsorgeleistungen bereits zur Finanzierung eines Eigenheims (Wohneigentum) verpfändet haben. Diese dienen dem Kreditgeber (z. B. der Bank, bei der Sie eine Hypothek aufgenommen haben) als zusätzliche Sicherheit.
Maximal möglicher Vorbezug
Zur Finanzierung eines Eigenheims können Sie sich den hier angegebenen Maximalbetrag auszahlen lassen, der anschliessend von Ihrem Altersguthaben abgezogen wird. Sie müssen mindestens CHF 20'000.00 beziehen. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich.
Bis zum 50. Lebensjahr können Sie Ihr gesamtes Altersguthaben vorbeziehen. Danach können Sie die Hälfte Ihres aktuellen Altersguthabens oder das gesamte Altersguthaben zum Zeitpunkt des 50. Lebensjahrs vorbeziehen. Der jeweils höhere Betrag ist ausschlaggebend.
Steuerabzugsfähige Einlage in die Vorsorge
Aufgrund fehlender Beitragsjahre oder Lohnerhöhungen können Beitragslücken in Ihrer Pensionskasse entstehen. Diese können Sie mit freiwilligen Einkäufen ausgleichen. Sie profitieren dabei von steuerlichen Einsparungen sowie höheren Leistungen nach Ihrer Pensionierung.
Falls Sie Interesse an einem freiwilligen Einkauf haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten.
Maximal mögliche Einlage
Der maximal mögliche Einkaufsbetrag, der von Ihrem steuerbaren Einkommen im aktuellen Jahr abgezogen werden kann. Lassen Sie uns zur genauen Berechnung Ihren Antrag für einen Einkauf in die Pensionskasse zukommen.
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