Obligatorische Beiträge
Alle Arbeitnehmenden, die zwischen CHF 22’050 und CHF 88’200 pro Jahr verdienen, zahlen obligatorische Beiträge in ihre Pensionskasse. Dabei müssen alle Pensionskassen identische, gesetzlich definierte Konditionen anbieten. Aktuell sind diese auf mindestens 1,25% Jahreszins und einen Umwandlungssatz von 6,8% festgelegt (Stand August 2024).
Überobligatorische Beiträge
Viele Arbeitgebende und Gesamtarbeitsverträge sehen jedoch auch auf Löhne, die über CHF 88’200 pro Jahr liegen, Pensionskassenbeiträge vor. Dies sind die sogenannten überobligatorischen Beiträge. Sie sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und können den Versicherten bessere Leistungen bieten, etwa im Fall von Tod oder Invalidität. Allerdings variieren die Konditionen für die überobligatorischen Beiträge stark, insbesondere in Bezug auf Beitragshöhe, Rendite, Versicherungsleistungen, Flexibilität und Kosten. Diese Unterschiede hängen von der jeweiligen Pensionskasse und vom gewählten Vorsorgeplan ab.
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So eignet sich die Vorsorgelösung PRO mit einem Aktienanteil von 28% optimal für sicherheitsorientierte Kundinnen und Kunden. PULSE geht mit einem Aktienanteil von 45% einen Schritt weiter und richtet sich an eine renditeorientierte Kundschaft, die vom langfristigen Wachstum der Aktienmärkte profitieren möchte. Wenn Sie zudem Wert auf eine massgeschneiderte Lösung legen, bietet sich mit INDIVIDUA die optimale Lösung. Hier haben Sie die Freiheit, das Vorsorgevermögen nach Ihren persönlichen Wünschen anzulegen.
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