Die Schweiz bietet den Steuerzahlenden viele Freiheiten. Das heisst auch, dass der Staat natürliche Personen bei ihrer Altersvorsorge unterstützt, indem er Abzüge in diesem Zusammenhang fördert bzw. die Steuerbelastung senkt. Davon profitieren all diejenigen, die sich ein paar Gedanken dazu machen. Haben Sie schon mal über einen Einkauf in die private oder berufliche Vorsorge nachgedacht? Ob und wie sich cleveres Vorsorgemanagement auf Ihre Steuerrechnung sowie auf Ihr Vorsorgekapital auswirkt, erfahren Sie hier.
Einkauf in die zweite oder in die dritte Säule?
Je nach Einkommenssituation, Zukunftsplänen und Alter ist ein Einkauf in die berufliche Vorsorge (zweite Säule) oder in die private Vorsorge (dritte Säule) eine attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig Alterskapital anzulegen. Einkäufe in die beiden Säulen haben unterschiedliche Eigenschaften. Entscheiden Sie für sich, was am besten für Sie passt. Selbstverständlich sind auch Einkäufe sowohl in die zweite wie auch in die dritte Säule zur gleichen Zeit möglich.
Einkauf in die 2. Säule: am besten auf mehrere Jahre verteilen
Jeden Betrag, den Sie in Ihre Pensionskasse einzahlen, können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Zu beachten gilt Folgendes:
- Voraussetzung für den Einkauf ist eine Deckungslücke. Diese ist bei den meisten Personen vorhanden und ersichtlich auf dem Vorsorgeausweis (maximaler Einkaufsbetrag).
- Ein Einkauf muss, je nach Pensionskasse, mindestens CHF 5’000.– betragen.