Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beschlossen.
Erhöhung der AHV/IV-Renten
Neben den Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden auch die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und per 1. Januar 2021 etwas höher ausfallen: Die Mindestrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1’195.00 pro Monat. Zusätzlich gibt es Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungsleistungen.