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Selbstständig Erwerbende: Flexibilität in der beruflichen Vorsorge

Geschrieben von Tellco | Dec 29, 2024 7:44:16 PM

Selbstständigkeit bedeutet Freiheit – dies gilt auch für die Altersvorsorge.

Während für Arbeitnehmer:innen im Angestelltenverhältnis Beiträge an die 1. und 2. Säule obligatorisch sind, besteht bei Selbstständigen nur für die Beiträge an die 1. Säule eine gesetzliche Vorschrift. Die Vorsorge in der 2. Säule zu vernachlässigen, kann aber riskant sein und sich langfristig negativ auf Ihr Vorsorgeguthaben auswirken.

Die Selbstständigerwerbenden zahlen Beiträge in die 1. Säule ein und sichern sich damit eine AHV-Rente, die nach der Pensionierung ausbezahlt wird. Einige rechnen wohl auch mit der Generierung von zusätzlichem Alterskapital durch einen Verkauf des eigenen Unternehmens. Oder sie zahlen zusätzlich in die Säule 3a ein.
Nach aktuellem Stand leisten rund 59 Prozent der Selbstständigerwerbenden freiwillige Beiträge in die 2. Säule. Diese Option sichert ihnen neben steuerlichen Vorteilen einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen.
Welches jedoch die passende Vorsorgestrategie ist und was es dabei zu beachten gilt, hängt von der individuellen Situation ab. Klar ist: Die Vorsorge ist wichtig, und es lohnt sich insbesondere für Selbstständige, auch Alternativen zu prüfen.

 

Wer gilt als selbstständigerwerbend?

Entscheidend ist die Rechtsform: Als Selbstständigerwerbende gelten Inhaber:innen eines Einzelunternehmens bzw. einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Sie haben bei der Vorsorge mehr Spielraum. Ihre Vorsorge in der 2. Säule ist freiwillig.

Versicherungstechnisch nicht als Selbstständigerwerbende gelten Inhaber:innen einer AG oder einer GmbH – sie sind Angestellte des Unternehmens. Das heisst, sie sind dementsprechend dem BVG unterstellt und zahlen Beiträge in die 2. Säule ein.

 

Die 2. Säule bringt viele Vorteile

Sollen Selbstständige auf die 2. Säule oder auf die Säule 3a setzen? Ist gar eine Kombination möglich und sinnvoll?
In der Säule 3a haben Selbstständige mehr Freiheiten als Angestellte. Wenn sie keine Beiträge an eine Pensionskasse leisten, können sie jedes Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen (maximal CHF 35’280 pro Jahr). Zahlen sie jedoch Beiträge in die Pensionskasse ein, so dürfen sie maximal CHF 7’056 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.

 

«In vielen Fällen überwiegen die Vorteile einer Vorsorge in der 2. Säule. Eine Kombination der 2. Säule und der Säule 3a ist natürlich auch möglich.»

 

Die Beiträge an eine Pensionskasse dürfen laut Gesetzgeber jährlich bis zu 25 Prozent des Einkommens ausmachen und sind – wie die Beiträge an die Säule 3a – steuerlich abzugsfähig. Bei der 2. Säule besteht zudem die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe zu tätigen. Damit kann in einkommensstarken Jahren zum Beispiel die Steuerbelastung zusätzlich gesenkt werden – punkto Steuerersparnis fahren Selbstständigerwerbende also besser mit der 2. Säule.

Wer seine Familie absichern möchte, zieht ebenfalls Vorteile aus der Entscheidung für eine Pensionskasse, denn bei dieser Lösung sind Todesfall und Invalidität mitversichert. Eine Alternative zur Absicherung des Säule-3a-Guthabens wäre eine separate Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine private Lebensversicherung.

In der Säule 3a kann man häufig seine Anlagestrategie selbst definieren. In der 2. Säule ist dies ebenfalls möglich, jedoch nur für den Bereich, der nicht durch den Sicherheitsfonds abgedeckt ist. Das heisst: in der Regel kann für Lohnbestandteile ab CHF 132’000 die Strategie der Anlage selbst definiert werden.

Wenn es schliesslich um die Frage der Auszahlung des Vorsorgeguthabens bei der Pensionierung geht, fährt man mit der 2. Säule besser: Bei einer Pensionskasse haben Sie die Wahl, das Kapital als Ganzes, in Form einer Rente oder als Kombination von beiden zu beziehen.

 

Vergleich von 2. und 3. Säule für Selbstständige

 

Welche Möglichkeiten haben Selbstständige bei der 2. Säule?

Selbstständige haben folgende drei Möglichkeiten, sich in der 2. Säule zu versichern:

  1. Branchenlösung
    Anschluss an die Vorsorgelösung des eigenen Berufsverbandes.
  2. Pensionskasse der Mitarbeitenden
    Selbstständige mit angestellten Mitarbeitenden können sich wie ihre Arbeitnehmer:innen versichern lassen – bei der gleichen Pensionskasse und zu den gleichen Konditionen.
  3. Stiftung Auffangeinrichtung
    Möglich ist ein Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung zu den gesetzlichen Minimalbedingungen.

 

Wie finde ich die passende Pensionskasse?

Für Selbstständigerwerbende bietet die Vorsorge in der 2. Säule viele Vorteile. Wer sich dafür entschieden hat, steht vor der nächsten Frage: Wie finde ich die passende Pensionskasse?

In welcher Situation Sie auch sind – die Wahl einer Pensionskasse sollte mit Bedacht getroffen werden. Wichtig ist die Qualität bzw. die finanzielle Stabilität. Das heisst konkret: der Deckungsgrad, das Verhältnis von Rentnern zu Aktiven, der Umwandlungssatz, die Verzinsung und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Achten Sie aber auch auf die Anlagestrategie der Pensionskasse. Wählen Sie eine Pensionskasse, die bezüglich der Anlagestrategie Ihren Zielen und Bedürfnissen entspricht. Ist die Pensionskasse auf Rendite fokussiert oder steht die langfristige finanzielle Sicherheit im Zentrum? Ebenso entscheidend ist die Flexibilität – also die Frage, wie die gewählte Pensionskassenlösung an die eigene Unternehmensentwicklung angepasst werden kann. Nicht zu unterschätzen sind schliesslich auch die Verwaltungskosten, die Ihnen eine Pensionskasse belastet.