Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge beschlossen.
Höherer Koordinationsabzug und höhere Eintrittsschwelle
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Neu per 1. Januar 2021 |
Bisher |
Koordinationsabzug |
CHF 25’095.00 |
CHF 24’885.00 |
Eintrittsschwelle |
CHF 21’510.00 |
CHF 21’330.00 |
Max. koordinierter Lohn |
CHF 60’945.00 |
CHF 60’435.00 |
Oberer Grenzbetrag |
CHF 86’040.00 |
CHF 85’320.00 |
Alle neuen Grenzwerte finden Sie hier.
Erhöhung der AHV/IV-Renten
Neben den Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden auch die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und per 1. Januar 2021 etwas höher ausfallen: Die Mindestrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1’195.00 pro Monat. Zusätzlich gibt es Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungsleistungen.